Schulverweigerung

  • Hallo zusammen


    Unser Sohn war die letzte Woche vor den Ferien krank zu Hause. Er besucht in einer Sonderschule (Ausserkantonal) die 8 Klasse Bez. (oder Spez. Sek.). Auf die Ferien haben wir von der Schule eine ganze Menge an versäumtem Schulstoff nach Hause geschickt gekriegt, das er jetzt in seinen 2 Wochen Frühlingsferien machen sollte.


    Am Freitag vor den Ferien war er noch in seiner Therapiesitzung beim Psychologen. Am Ende der Stunde sassen wir noch kurz zusammen um die Sitzung zu besprechen. Das Fazit war: Ihr Sohn ist komplett überlastet. Wenn er jetzt nicht Ferien hätte, würde ich ihn krank schreiben. Die Aufgaben werden nicht erledigt. Er braucht dringend die Ferien, um sich zu erholen. Wenn ich dafür ein Zeugnis brauche, könne ich eines kriegen.
    Ich erwiderte dann ganz verstört, er müsse doch den verpassten Unterricht nachholen. Die Antwort war klar und deutlich. Er muss nicht nacharbeiten und muss auch nicht gleich viele Aufgaben machen wie die anderen Schüler, auch wenn er die Bez. besucht. Das gehöre zum Nachteilsausgleich. Der sei in der Bez., wie an der Uni und überall zu kriegen und geregelt. Er werde sich nach den Ferien mit der Sonderschule zusammen setzen und diesen Nachteilsausgleich besprechen.


    Ich bin so froh über diese Hilfe, denn ich sage schon seit 1 1/2 Jahren, dass er mit der Selbstständigkeit, die in dieser Sonderschule gefordert wird, überfordert ist.


    Das ist ein kleines Beispiel als Denkanstoss oder Hilfe, da ich euch nicht einen Rat geben kann, da es ja in jedem Kanton anders läuft. Was wir aber alle gemeinsam haben ist, dass es sehr viel Kraft braucht, um unsere Kinder durch die Schule zu kriegen.
    Leider kriegen wir ohne Hilfe für unsere Kinder nicht die nötige Unterstützung.


    Liebe Grüsse und ganz viel Kraft, euch zu informieren und durch zu setzten.
    Jris

  • Mir ist noch etwas in den Sinn gekommen.
    Wir wurden damals von Inclusion Handicap wie folgt informiert: Um den Nachteilsausgleich zu bekommen, müssen wir mündlich oder schriftlich an die Schulleitung der Regelklasse gelangen. Diese muss dann mit den Lehrern und einer Heilpädagogin den Nachteilsausgleich ausarbeiten und uns zum Einverständnis vorlegen.
    Wir können nicht davon ausgehen, die Schule gebe den Nachteilsausgleich von sich aus. Das sei bloss in einem Glücksfall so. In den meisten Fällen müssen die Eltern den Ausgleich beantragen.
    Von einem Sonderschulstatus, um Nachteilsausgleich zu erhalten, war bei uns nie die Rede.


    Grüessli Jris