Der ewige Kampf, seit bald 18 Jahren
Zuerst das Erfreuliche: Ich habe innert kürzester Zeit eine Lehrstelle für unseren ältesten Sohn gefunden, wo er nach den Sommerferien eine EBA als Büroassistent starten könnte. Unser Sohn hat während zwei Wochen geschnuppert und dabei den Lehrstellenplatz kennengelernt. Er kann sich die nächsten zwei Jahre dort gut vorstellen aber genau kann ich das als Mutter auch nicht sagen. Vielleicht hätten wir auch mehr Zeit mit der Berufswahl gebraucht, wir wurden von der Schulpflege regelrecht gedrängt. Schlussentlich hat er leider auch nur in diesem Bereich geschnuppert.
Die IV unterstützt diese Ausbildung leider nicht. Der Verein bietet Lehrstellen im geschützten Rahmen an und ist deshalb auf eine Unterstützung der IV angewiesen. Die IV würde nur eine Lehre unterstützen, nach deren Abschluss unser Sohn sicher eine Stelle finden würde, was gemäss IV bei einer KV-Ausbildung nicht gewährleistet ist. Die IV wünscht Lehrstellen wie z.B. Bäcker- oder Metzgerlehrling, die aber diametral zu den persönlichen Fähigkeiten unseres Sohnes (unvorstellbar für einen Asperger!) und beruflichen Interessen stehen und deshalb nicht in Frage kommen. Berufswunsch von unserem Sohn; Geschichtsprofessor. Interessenkreis von der Schule erabeitet sind: Kaufmännisch, Architektur, Labor etc.
Herr Dr. med. X (Arzt Zürich), der mit unserem Sohn Anfang dieses Jahres in seiner Praxis gesprochen hat, sieht bei ihm sowieso nur eine Chance, wenn unser Sohn minimal motiviert ist. Es gibt gemäss seinen Aussagen daher vermutlich gar keine Alternative zu einem Versuch im Büro Bereich oder mehr Zeit zum schnuppern.
Die Argumentation der IV möchte ich Ihnen im folgenden als Zitat hier einfügen:
"Die gewählte Ausbildung muss der gesundheitlichen Situation und den Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen und auf die Eingliederung in das Erwerbsleben ausgerichtet sein. Wird von der versicherten Person eine Ausbildung gewählt, welche voraussichtlich zu keiner wirtschaftlich ausreichend verwertbaren Arbeitsleistung führt, entsteht kein Anspruch auf eine Neuausbildung nach Art. 16 Abs. 2 Bst. b IVG.
Im Fall Ihres Sohnes bedeutet dies, dass nach der erstmaligen beruflichen Ausbildung zum Büroassistenten EBA kein Anspruch auf eine weitere Ausbildung besteht, falls Ihr Sohn keine Arbeitsstelle im 1. Arbeitsmarkt findet. Ebenfalls entsteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente."
Wir haben mit einem Rechtsdienst Kontakt aufgenommen und im Anschluss mit der IV gesprochen. Die Version wurde revidiert und lautet jetzt wie folgt:
"Eine von der IV unterstützte Ausbildung muss der gesundheitlichen Situation und den Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen und auf die Eingliederung in das Erwerbsleben ausgerichtet sein (verwertbar sein auf dem freien Arbeitsmarkt).
Ihr Sohn startet die Ausbildung zum Büroassistenten EBA bei XXX im geschützten Rahmen. Der Abschluss Büroassistent EBA ist nach heutigem Stand auf dem Arbeitsmarkt kaum verwertbar.
Wir haben Sie auf diese Tatsache hingewiesen.
Im Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE: Ziffer 3015) welches sich auf Art. 16 Abs. 2 Bst. b IVG bezieht, ist festgehalten, dass bei einer von der IV unterstützten Ausbildung, die nicht verwertbar ist, die versicherte Person Anspruch auf eine weitere andere Ausbildung hat.
Da die Ausbildung im Falle Ihres Sohnes selbst gewählt ist, ist die IV nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren (KSBE: Ziffer 3015).
Bei schulischer und praktischer Eignung kann jedoch Unterstützung für eine Weiterausbildung zum Kaufmann EFZ im 1. Arbeitsmarkt geprüft werden."
Auch das können wir so nicht unterschreiben, da ja überhaupt nicht klar ist, wie sich unser Sohn entwickeln wird. Falls er die EBA schafft, könnte er ja keine weitere IV-unterstützte Ausbildung absolvieren, wenn er keine Stelle aufgrund seines Asperger findet.
Im Moment ist deshalb auch unklar, wie es nach den Sommerferien mit unserem Sohn weitergeht, er wird ende Juni 18 Jahre alt. Uns fehlt langsam der Glaube, dass wirklich alle am gleichen Strick ziehen und zum Wohle von unserem Sohn gehandelt wird!
Ich habe mich schon an jegliche Organisationen u. Beratungstellen, Rechtabteilungen, gewendet, aber alles leider ohne Erfolg. Am Montag beim Themenabend von Autismus deutsche Schweiz, wurde mir klar, dass es viele verzweifelte Eltern gibt!
Was gibt es noch für Möglichkeiten? Wer kann uns da weiterhelfen?