Fehlende Ausgewogenheit Diskriminierungsverbot

  • Immer wieder wird öffentlich zelebriert, man solle zu allem Menschen und Kulturen tolerant sein, was ich so, als demokratisch denkender Mensch klar auch bejahen kann.
    Nur hat gerade hier in der Schweiz die ganze Sache einen, nicht kleinen Haken.
    Man hat hier ein gültiges Antirassismusgesetz, juristisch eine Strafnorm, währenddessen weiterhin beeinträchtigte Mitmenschen weiterhin diskriminiert, stigmatisiert und gemobbt werden ‚dürfen‘ ohne jegliche rechtliche Konsequenzen.
    Derartiges ist für einen Rechtsstaat wie wir einen sind absolut unwürdig !!!
    Da fehlt schicht und ergreifend die so viel zitierte Ausgewogenheit.
    Beispielweise werden hier nur Kulturen toleriert und akzeptiert die einen kausalen Zusammenhang zur geographischen und/oder religiösen Herkunft haben,. Wie sieht es beispielsweise mit der ‚autistischen Kultur‘ bzw. Andersartigkeit aus? Fragezeichen.
    Im Jahre 2012 hat unser werte Ständerat befunden, es brauche da keine konkrete Strafnorm. Das ist im Sinne einer Ausgeglichenheit absolut nicht und in keinster Art und Weise vernünftig nachvollziehbar.
    Da benutzt dieser Ständerat offensichtlich zwei Ellenmasse.
    Klar gibt es den Artikel 8 in unserer neuen Bundesverfassung. Dieser ist aber sehr allgemein abgefasst und gehört in die ‚Pflichlektüre‘ des Grundgesetzes eines jeden nur einigermassen demokratischen Staates.
    In alltäglichen Praxis braucht es aber auch diesbezügliche klare Gesetze, Verordnungen und Reglemente.

  • Die Definition von Rassismus beschreibt eine natürliche Überlegenheit einer Ethnie gegenüber einer anderen, darunter fallen die Hautfarbe und der geographisch bedingte Habitus. Kulturen/Religionen/Ideologien stellen keine Rasse dar.


    Ich gebe dir aber recht, keine Menschen aufgrund ihrer Andersartigkeit zu diskriminieren, sofern sie konform mit der jeweiligen Verfassung gehen. So sollte der Begriff Rassismus nicht pauschalisiert werden, denn die wahren Rassisten, welche aufgrund ethnischer Differenzen Gewalt ausüben, keinesfalls mit solchen, welche Kulturen diskriminieren (zu unterscheiden), gleichzusetzen sind. Denn das würde lediglich mehr Toleranz für den Begriff Rassismus schaffen.


    Die Behauptung, dass Deutschland ein Sozialstaat sei, mag nicht auf alle Menschen zutreffen, dennoch existiert so etwas wie ein Anti-Diskriminierungsgesetz, da Behindertengesetze schon im Grundgesetz verankert sind. So ist meine Empfehlung, das Land zu wechseln, um den unwürdigen Bedingungen für Autisten zu entfliehen.