Ableismus im öffentlichen Verkehrsmittel

  • ‚Ein junger erwachsener leicht autistischer Sohn einer mir sehr gut bekannten werten Dame fuhr mit einem Regionalzug und zeigte hierbei belanglose, eigentlich völlig banale, autismusbedingte Manierismen. Einer Mitfahrenden störte offensichtlich dieser ‚Anblick‘ so sehr, dass sie sich angeblich in ihrer ‚Souveränität‘ quasi ‚eingeengt‘ fühlte und beklagte sich hernach, auf eine arrogante Art und Weise, bei den zuständigen Stellen.

    Dieser Fall gelangte schliesslich vor dem Friedensrichter, dieser erklärte der klagenden uneinsichtigen arroganten Dame, dass das Verhalten des Beklagten halt organisch-medizinisch bedingt sei und obendrein er für seine Andersartigkeit ganz und gar nichts dafür könne. Erfahrungsgemäss ist ein etwas sonderbares Verhalten oder auch Aussehen darf niemals ein Indiz sein, ob jemand ‚gefährlich‘ ist oder nicht, so der Friedensrichter erklärend weiter.

    Selbst auf die zweifellos gut erläuternden Worte des Friedensrichters zeigte sich diese eingebildete Klägerin weiterhin völlig uneinsichtig und zog den Fall sehr beharrlich auf‘s Bezirksgericht weiter. Wie es logischerweise zu erwarten ist, blitzte sie mit ihrer ‚Klage‘ auf der ganzen Linie ab.

    Aber selbst das Bezirksgericht brachte diese angeblich sehr junge Dame nicht zur Räson, sie zog das ganze ans Obergericht weiter, logischerweise blitzte sie auch da ab.

    Erst da gab sie es schliesslich auf mit dem Klagen.

    Das einzige wirklich Gute an dieser ganzen Sache ist, dass ihr sämtliche Prozess- und Anwaltskosten aufgebrummt wurden.

    Wäre ja der Gipfel wenn dies der Steuerzahler noch berappen müsste ?!?!


    Was meint ihr zu diesem Fall der sich im 21. Jahrhundert ereignet hat ???‘

  • Lieber Fritz

    Ich meine die besagte Frau hat einen Knall, aber so richtig!!! Und ich meine, im Grunde hätte man sie für ihre Ignoranz und Arroganz belangen müssen!

    Mir tut es leid für den betroffenen jungen Mann und so eine Einstellung macht mir fast schon Angst...