Postulat Claude Hêche

  • Wir, die Teilnehmenden der ‚autismusgruppe winterthur‘ finden , dass alle, die irgendwie mit der Thematik ‚Autismus‘ zu tun haben, eigentlich tunlichst wissen müssen, dass im Jahre 2012 der jurassische Ständerat Herr Claude Hêche ein Postulat, natürlich auf Bundesebene, eingereicht hat zur Autismusförderung.

    Anbei der Text dieses Postulates:


    Die Betreuung von autistischen Personen und von Personen mit anderen schweren Entwicklungsstörungen muss verbessert werden. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, die Lage der Betroffenen und von deren Umfeld zu prüfen. Dabei sind namentlich folgende Ziele zu verfolgen:

    1. Es soll eine Übersicht gewonnen werden über die Erkennung der Störungen, die Betreuung und die Nachbetreuung, und zwar sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene.

    2. Es soll festgestellt werden, ob die laufenden Massnahmen quantitativ und qualitativ ausreichen und es erlauben, die den verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellten Mittel und Ressourcen optimal einzusetzen.

    3. Es sollen unterschiedliche Ansätze geprüft werden, dank denen beispielsweise die Zusammenarbeit und die interkantonale Koordination verbessert werden könnten. Ebenfalls soll die Möglichkeit geprüft werden, eine gemeinsame Strategie zu erstellen, in der prioritäre Handlungsfelder festgelegt werden.

    BEGRÜNDUNG

    In seiner Antwort auf die Interpellation 12.3317 hat der Bundesrat anerkannt, dass die Situation unbefriedigend ist und Handlungsbedarf besteht.

    Wenn man den jüngsten Forschungsberichten aus verschiedenen Ländern glaubt, leiden zwischen 0,6 und 1 Prozent der Menschen an Autismus-Spektrum-Störungen. In unserem Land werden zwar die Betroffenen zahlenmässig nicht genau erfasst, doch schätzt man deren Zahl auf mindestens 50 000. Zahlreichen Studien zufolge ist die Anzahl Betroffene deutlich im Steigen begriffen. Darum muss unser Land sich dieser Realität bewusst werden und sie genauer unter die Lupe nehmen.

    Angesichts der erwähnten Zahlen muss sich der Bund mit den Mitteln ausstatten, die notwendig sind, um sich einen Überblick über die komplexe Problematik zu verschaffen. Zurzeit versucht jeder Kanton, jede Institution und jede Berufsvereinigung für sich, Möglichkeiten aufzuzeigen. Eine minimale Koordination wäre unerlässlich, wird aber dadurch gehemmt, dass eine gemeinsame Vision fehlt. Deshalb bewegen wir uns hier in einer Art Dickicht. Wesentliche Fortschritte werden dadurch verzögert und die betroffenen Akteure frustriert, namentlich die Eltern, die in der Betreuung und der Unterstützung ihres Kindes eine zentrale Rolle spielen.

    Aufgrund der Untersuchung sollte sich feststellen lassen, ob in unserem Land genügend Massnahmen getroffen werden, ob diese Massnahmen wirksam sind und ob sie im Einklang stehen mit den jüngsten Forschungsergebnissen und den internationalen Empfehlungen in diesem Bereich. Besonderes Augenmerk soll gelegt werden auf die Ausbildung der Autismus-Fachleute, auf die Mittel und Strukturen, die eine Früherkennung dieses Syndroms und die Erfassung und Betreuung der betroffenen Kinder bereits im Vorschulalter zulassen.

    Zudem wird man auch die IV-Beiträge, die in diesem Bereich gewährt werden, genau unter die Lupe nehmen müssen (z. B. medizinische Massnahmen, Invaliditätsrente, Assistenzbeitrag). Insbesondere sollen der Zugang zu diesen Beiträgen und deren Wirksamkeit ebenso geklärt werden wie die Frage, ob sie ausreichend sind.

    Diese Untersuchung soll aber auch die Grundlage liefern für eine interkantonale Zusammenarbeit und den Weg hin zu einer besseren Koordination aufzeigen, damit auch die nötigen - insbesondere finanziellen - Mittel bereitgestellt werden. Damit würde sie dem Bund wie auch den Kantonen erlauben, im Rahmen einer gemeinsamen Strategie prioritäre Handlungsachsen festzulegen.

    All dies, damit schliesslich die Früherkennung, die Betreuung und die Unterstützung der unter Autismus oder einer anderen Entwicklungsstörung leidenden Personen im Interesse der Betroffenen selber, aber auch von deren Umfeld sichergestellt werden.

    STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 07.11.2012

    Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Hêche 12.3317, "Unterstützung von Personen mit Autismus oder einer anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörung", dargelegt hat, anerkennt er den Handlungsbedarf im Bereich der Diagnostik und der Entwicklung von einheitlichen Behandlungsstandards für Autismus und andere tiefgreifende Entwicklungsstörungen. Daher ist er bereit, eine Gesamtsicht zu erarbeiten. Bei der Suche nach allfälligen Verbesserungsmöglichkeiten wird sich der Bundesrat indessen an der bestehenden Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Invalidenversicherung und Kantonen orientieren.


    Link zur Webside des Parlaments:

    https://www.parlament.ch/de/ra…schaeft?AffairId=20123672