Wichtige Änderung mit der IV-Reform: Frühkindlicher Autismus wird ab dem 1.1.2022 auch bei einer Diagnose nach dem 5. Geburtstag von der IV als Geburtsgebrechen eingestuft.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.autismus.ch/uploads/pdfs/higru-weiv-ggliste.pdfhigru-weiv-ggliste (1).pdf