Ich werde demnächst 60 Jahre alt und bin dabei mein Testament zu verfassen. Ich habe drei Kinder, eines davon leidet an frühkindlichem Autismus und bezieht 100% IV, ist vollständig auf Hilfe angewiesen und lebt in einer Institution. Ich habe ihn auf den Pflichtteil gesetzt, weil ich der Meinung bin, dass in seinem speziellen Fall die IV erben würde. Stimmt das und wie habt ihr diesen Umstand geregelt?
Erbrecht
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Nein, die IV bekommt kein Erbe. Und sie darf deswegen auch die Leistungen nicht kürzen oder Rückforderungen stellen. Wenn sich deine Kinder gut verstehen, könnten die zwei Anderen die Finanzen des unselbständigen Kindes übernehmen. Ich empfehle dir eine Beratung bei einer unabhängigen Stelle. Ich habe mit dem VZ gute Erfahrungen gemacht. (Ich bin weder dort angestellt noch besitze ich Aktien oder sonst irgendwelche Beteiligungen. Ich bin dort nur Kunde - mehr nicht)
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Schau mal hier: online hat es noch freie Plätze
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Nein, die IV bekommt kein Erbe. Und sie darf deswegen auch die Leistungen nicht kürzen oder Rückforderungen stellen. Wenn sich deine Kinder gut verstehen, könnten die zwei Anderen die Finanzen des unselbständigen Kindes übernehmen. Ich empfehle dir eine Beratung bei einer unabhängigen Stelle. Ich habe mit dem VZ gute Erfahrungen gemacht. (Ich bin weder dort angestellt noch besitze ich Aktien oder sonst irgendwelche Beteiligungen. Ich bin dort nur Kunde - mehr nicht)
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Vielen Dank für die Antwort. Was ist VZ?
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VZ ist das Vermögenszentrum siehe hier: https://www.vermoegenszentrum.…0Z1gDWEAAYASAAEgLrn_D_BwE
Ich kann auch die (Rechts)beratungen von Pro Infirmis und Pro Mente Sana empfehlen, dort gibt es kostenlos und falls gewünscht/je nach Kontaktart (z.B. Onlineportal) die Möglichkeit anonym Fragen zu stellen.
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vermögenszentrum