Guten Tag, ich brauche dringend rechtliche Unterstützung im Zisammrnhang mit dem Wohnen mit Assistenz. Mein Sohn ist volljährig und verbeiständet. Die KESB lässt ihn in der eigenen Wohnung vergammeln obschon sie genau weiss, dass die Beiständin nicht das tut, was sie tun müsste. Er hat laut Bericht des Psychiaters mindestens eine mittlere HE zugute, laut vorheriger Institution brauchts nahezu eine 1:1 Betreuung. Nichtsdestrotz hat es die Beistndin nicht fertiggebracht, diese so vertreten, so dass er nur eine leichte HE bekommen hat wegen lebenspraktischer Begleitung bei einem Mindesbedarf an 80 Assistenstunden monatlich hat er einen Assistenten 4 Std pro Woche!! Institution geht nicht mehr. Ich werde 0berall abgelehnt, weil er volljährig ist, er selber kann keinen Anwalt suchen .Spitex kann nur eine Minimum übernehmen, total ausgelastet. Ich bin völlig am Ende. Überall wo man schreibt, entweder, können wir ihnen nicht helfen oder antworten schon gar nicht erst. Procap will auch nicht helfen. Was für ein Land ist das eigentlich hier??
Rechtliche Unterstützung bei schwer betroffenem volljährigen Kindd
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aloa73
August 16, 2024 at 11:31 AM Changed the title of the thread from “Rechtliche Unterstützung bei schwer betroffenem volljährigen Kimd” to “Rechtliche Unterstützung bei schwer betroffenem volljährigen Kindd”. -
Hier wird es wohl keine rechtliche Auskunft geben, da wir keine Rechtsanwälte sind. Es gibt von Pro Infirmis und Pro Mente Sana diverse Beratungen, auch Rechtsberatung, vielleicht können diese helfen. Eine weitere Anlaufstelle könnte kescha, die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz sein. https://kescha.ch/de/kontakt/
Je nach dem wie gut dein Kontakt zu deinem Sohn ist, kannst du das Gespräch mit ihm suchen und ihn zu einem Termin mit dem Beistand begleiten oder unterstützen dort gewisse Dinge anzusprechen, um weitere Hilfe zu bitten, etc.
Ansonsten gibt es natürlich den Weg über Gerichte bzw. davor sollte das Gespräch mit dem Beistand gesucht werden. Es gibt auch die Möglichkeit von einem Antrag auf Beistandswechsel.
Eine entsprechende rechtliche Fachperson kann da mehr Auskunft geben. -
Ihr könnt bei der KESB einen Beistandswechsel beantragen. Einfach begründen warum es nicht geht. Es gibt durchaus Beistände die sich mit Autiismus auskennen und entsprechend helfen können. Das im Antrag unbedingt erwähnen. Die KESB ist dazu verpflichtet euch zu helfen da sie immer für das Wohl des Kindes schauen muss. Auch wenn das Kind bereits erwachsen ist.
Ihr könntet auch von der KESB verlangen, dass sie euch eine neue Kontaktperson geben. Auch hier ist eine gute Begründung wichtig.
In beiden Fällen kann die Einschätzung vom Psychiater bei gelegt werden. Je mehr Fakten ihr liefert um so schneller muss die KESB entscheiden
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danke....das geht aber leider alles nicht mehr. Traumabedingt.
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leider ist nicht alles ein rosaroter Ponyhof hier in der Schweiz. Hätte ich das Gefühl, von dieser Behörde jemals Hilfe erhalten zu haben, hätte ich kaum hief den Hilferuf gepostet....
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Habt ihr bei euch in der Nähe eine unentgeltliche Rechtsauskunft? In der Regel wird das vom Bezirksrat/Bezirksgericht organisiert und es gibt fixe Tage wo das angeboten wird. Eventuell kann man euch auch dort helfen.
Meine Tochter hat zwar "nur" Asperger, aber ich habe hier mal ein Seminar zum Thema besucht http://www.asperger-kids.ch Vielleicht hat sie noch eine Idee wie ihr da vorgehen könntet.
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Ich würde eine eingeschriebene Beschwerde (sogenannte Aufsichtsbeschwerde) bei der Aufsichtsbehörde gegen die Beiständin mit Antrag auf dringende Zuteilung einer auf Autismus spezialisierten Beiständin oder Beistands einreichen und einen schriftlichen mit Begründung enthaltenen Bescheid verlangen (denn sonst wird man nicht darüber informiert wie die Aufsichtsbehörde reagiert hat).
Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet Ihren Aussagen nachzugehen.
Mit dem neuen Beistand/der neuen Beiständin kann dann eine Revision der Hilflosenentschädigung und des Assistenzbeitrags beantragt werden. Dazu kann das Anmeldeformular für die Hilflosenentschädigung, die Selbstdeklaration des Assistenzbeitrags (am besten mit genauer Beschreibung worin die Hilfe besteht) und einem Gesuchsschreiben zusammen als Einschreiben der IV senden.
Ich habe selbst gerade eine Einsprache mit Gesuch um Erhöhung der Hilflosenentschädigung und somit des Assistenzbeitrags beantragt. Von der Procap habe ich auch keine Hilfe bekommen. Man muss sich um alles selbst kümmern.
Je nach Kanton (z.B. Bern) können auch über die EL Assistenzstunden finanziert werden oder im Kanton Thurgau gibt es ein Assistenzbudget zusätzlich zum Assistenzbeitrag.
Zur Hilflosenentschädigung noch folgende Informationen (wahrscheinlich sind diese schon bekannt):
Wenn die alltäglichen Lebensverrichtungen (An-/Ausziehen; Aufstehen, Absitzen Abliegen; Essen; Körperpflege; Verrichten der Notdurft; Fortbewegung und Gesellschaftliche Kontakte) sich selbst überlassen nicht oder nur unvollständig gemacht werden, besteht auch eine Hilflosigkeit. Ebenso wenn es ständige Anleitung braucht (das gilt auch für den Assistenzbeitrag).
Im Bereich Aufstehen, Absitzen, Abliegen zählt dazu auch, wenn die Person durch häufiges Aufwachen in der Nacht (mind. 3 mal) beruhigt und wieder ins Bett gebracht werden muss.
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Guten Tag
Ich habe bereits einen Rekurs mit einer detaillierten Beschreibung des Hilfsbedarfs selber gemacht. Nun wurde ich von einem Assistenzverein darauf hingewiesen, dass ich gar nicht dazu berechtigt wäre. Stimmt, die Beiständin hätte dies ja korrekt machen sollen....Bei dieser KESB einen Beistand zu verlangen, der sich mit Autismus auskennt; absolut chancenlos. Bis vor kurzem hat genau diese KESB noch behauptet, mein Sohn sei gesund.
Ich kann nur noch hoffen, dass der Psychiater, der eigentlich vorgängig einen sehr guten Bericht der IV eingereicht hat, und eine mindestens mittelere HE gut begründet, die Sache jetzt nochmals an Hand nehmen wird. Ich bin absolut wütend, verzweifelt und entsetzt darüber, dass sich Fachstellen wie Procap oder Proinfirmis hier nicht für autistische Menschen, die hilflos Behördenwillkür ausgesetzt sind, einsetzen! Ich als Mutter habe keine Chance und nichts zu sagen. Ich leiste in der Woche mindestens 9 Stunden Betreuung, habe das Benzin zu bezahlen und muss meinem Sohn immer wieder Geld als IV Rentnerin geben weil er zu wenig Unterstützung hat beim Geldeinteilen. Dafür erhalte ich nicht einmal die 490 Fr. HE, obschon 2 bis 4 Stunden der gesprochenenen HE und Assistenzstunden wöchentlich noch nicht einmal ausgeschöpft sind! Da die KESB einfach eine Vermögensverwaltung bei meinem Sohn mit 18 errichtet hat, bin ich seit 7 Jahren nur am Kämpfen, für jeden Rappen und die Rechte meines Sohnes.
Wenn der Assistent, der nur 4 Std. kommt pro Woche, in den Ferien ist wie jetzt gerade und mein Sohn auch noch krank ist, bin ich jeden Tag mehrere Stunden bei ihm und erhalte dafür keinen Rappen!!
Das mit der EL wusste ich noch nicht. Können Sie mir das bitte noch näher erklären? Wir sind aus Kt. Bern.
Danke!
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Ich hoffe sehr, dass Ihnen der Psychiater helfen kann und etwas an die IV schreibt.
Bezüglich EL habe ich die Information von den Eltern von Adrian Ryser, dessen Website ich zufällig gefunden habe.
Über mich | Adrian Ryser | Autistenz.ch
Sie können eine E-Mail schreiben an die dort angegebene Adresse, dann antworten Ihnen seine Eltern. Die können Ihnen genaue Auskunft geben darüber.
Bei mir im Kanton St. Gallen gibt es keine Finanzierung über die EL (Kantönligeist), was ich absolut nicht verstehen kann. Wenn man im "falschen" Kanton wohnt, hat man Pech gehabt. Die bei der EL hat sogar gelacht und gesagt, ja ja der Kantönligeist. Absolut unverschämt. Die Behörden wissen alle, dass der Assistenzbeitrag gerade bei Menschen aus dem Autismus-Spektrum viel zu gering ist, um den effektiven Bedarf abzudecken und generell sehr knapp bemessen. Aber ändern tut niemand etwas. Es müsste mal jemand mit einem autistischen Kind oder erwachsenen Angehörigen in den Bundesrat, damit sich endlich was verbessert für Menschen mit Autismus.
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So ist es....ich hatte mit Herrn Ryser schon Kontakt, da er in meiner Nähe wohnt. Ich nehme eine zunehmende Hilflosigkeit wahr, niemand kann eigentlich helfen. Zuletzt wird er wieder, wie auch schon erfolgt, zwangsplatziert in einem betreuten Wohnen. Das ganze System, vorallem das Assistenzmodell ist unzureichend ausgerichtet für Autisten. Das fängt nur schon bei der Spitex an, die mit mir nicht kommuniziert und z.B. mit Druck sein Zimmer reinigen will...Kopfschüttel, wirklich.