Hallo zusammen
Beim Austausch mit anderen Eltern von autistischen Kindern stelle ich immer wieder fest, dass viele Betroffene keine Hilflosenentschädigung erhalten bzw. nie davon gehört haben. Deshalb möchte ich hier im Forum darauf aufmerksam machen.
Eine Hilflosenentschädigung muss bei der IV speziell beantragt werden. Es reicht nicht, dass das Kind bei der IV angemeldet ist. In unserem Fall bekam ich beim Diagnosegespräch die IV-Anmeldung von der abklärenden Ärztin. Dank der IV-Anmeldung wurde damals die Früherziehung und die Ergotherapie von der IV bezahlt. Dass wir aber auch Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (ein monatlicher Geldbetrag, der vierteljährlich einzufordern ist) haben, habe ich erst später in der Informationsbroschüre von autismus deutsche schweiz gelesen.
Um festzustellen, ob eine Hilflosigkeit leichten, mittleren oder schweren Grades besteht, kommt jemand von der IV zu einem Abklärungsgespräch nach Hause.
Hier der Link zum Anmeldeformular:
http://www.kdmz.zh.ch/KundenUp…/001.005%20anmeld_d_r.pdf
Es gibt so viele Therapieformen (RDI, ABA etc.), die weder von der IV noch von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Hilflosenentschädigung ist nicht zweckgebunden und kann z.B. für die Finanzierung solcher Therapien eingesetzt werden.
Mein Anliegen an die Ärzte und Abklärungsstellen in diesem Forum: Bitte informieren Sie doch betroffene Familien über die Hilflosenentschädigung. Wir haben alle besondere Auslagen und benötigen auch finanzielle Unterstützung. Besten Dank!
LG
Kiaora