IV-Karte ist im Ausland mit blauem Kleber auch gültig

  • Liebe Eltern
    Wisst Ihr dies schon? Mit der IV-Karte können wir auch im Ausland mit dem ÖV günstiger mit unseren Kindern reisen. Dazu braucht es einen Kleber, der auf der Ausweiskarte, in Winterthur beim Stadthalteramt, angebracht wird.
    Natürlich geht es nicht ohne Bürokratie. Wie immer muss das "Ärtzliche Attest für Reisende mit einer Behinderung"ausgefüllt werden. Die Ausweise laufen Ende dieses Jahr ab und jeder der eine Karte besitzt muss diese erneuern. Damit auch international günstiger gereist werden kann, muss auch Punkt "c" angekreuzt sein. Sonst klappt es nicht.
    Wer den Kleber sofort möchte muss dass Formular herunter laden, ausfüllen, vom Arzt unterschreiben und beim Stadthalteramt den Kleber mit vorhandener IV-Karte abholen.
    Herzliche Grüsse
    Jlona Hadler
    Elterngruppe Autismus



    PS: hier könnt ihr den Attest herunterladenhttp://www.sbb.ch/content/sbb/…ad_2.spooler.download.pdf

  • Guten Tag
    Ich habe mich soeben mit diesem Thema befasst, da unser Ausweis Ende Jahr abläuft. Das mit dem Kleber für die Internationalen Ermässigung sehe ich nicht ganz gleich. Das Formular muss ja vom Arzt unterschrieben werden. Wenn wir Punkt c ankreuzen muss der Arzt bestätigen, dass unser Sohn entweder im Rollstuhl sitzt oder stark Sehbehindert ist. Das trifft für unseren Sohn nicht zu.


    Das trifft bei den meisten Autisten nicht zu. In meinen Augen wäre dies Betrug. Wenn die SBB diesen Trick durchschaut kann es sehr schnell sehr teuer werden.


    Ich ziehe doch lieber eine Interrailkarte für unseren Sohn vor.


    Freundliche Grüsse
    Svalbard

  • Grüezi Herr Svalbard???


    Ich habe ihre Zeilen leider erst heute gelesen. Für schwer behinderte Kinder, wie Kanner Autisten, welche Einzelbetreuung brauchen gilt diese Regelung auch, wie für Rollstuhl u/o Sehbehinderte. Natürlich ist es richtig, dass nicht alle diese Rechte haben. Deshalb muss der Arzt ja auch seine Unterschrift geben. Viele Kanner Autisten laufen und springen, doch brauchen sie mindestens so viel Betreuung, wenn nicht noch mehr als Kinder im Rollstuhl u/o Sehbehinderte.


    Herzliche Grüsse
    Jlona Hadler
    Elterngruppe Autismus Winterthur

  • Guten Tag Frau Hadler
    Vielen Dank für die Ergänzung. Habe ich nicht gewusst. Ich finde es auch OK, dass die Regelung auch auf andere Gruppen ausgeweitet wird.
    Man kann drum das Kreuz auch nachträglich machen. Das war damals mein spontaner Gedanke.
    Liebe Grüsse
    Svalbard