Problematischer Bundesgerichtsentscheid

  • In der Regel wünschen sich ja alle die Integration eines Behinderten in die Regelschule.
    Dieser Bundesgerichtsentscheid setzt ein Signal in dieser Richtung.
    Gewisse Formulierungen sind aber sehr problematisch, z.B.: "Sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Kinder hätten (...) nur
    Anspruch auf ausreichenden und nicht auf idealen oder optimalen
    Unterricht."
    Integration auf der Oberstufe ist selbst im besten Fall eine riesige Herausforderung für alle Beteiligten. Wenn sie erzwungen wird, so beinhaltet sie grosse Gefahren. Ich hoffe, dass dieser Bundesgerichtsentscheid nicht für zu viele unserer Kinder kreative Lösungen verbaut.



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    lesen:
    http://www.gmx.net/themen/schw…ch-sonderschule#.A1000146
    http://www.gmx.net/themen/schw…ertem-besuch-sonderschule

  • Einerseits bestätigt dieser höchstrichterliche Entscheid, dass "behinderte Kinder aus Kostengründen und zwecks besserer Integration nach Möglichkeit in der Volksschule zu unterrichten sind" auf der anderen Seite ist der altbekannte Satz, wonach kein Anspruch auf idealen oder optimalen Unterricht besteht, zu lesen. Begründet wird der Entscheid des Bundesgerichts mit den durch die Sonderschule entstehenden Kosten, die nicht nötig seien, d.h. die integrative Lösung wurde als angemessene – und billigere – Lösung verstanden und beurteilt. Erstaunlich ist auch der Hinweis im Entscheid, wonach die Fachleute sich klar für eine Sonderschule ausgesprochen haben.


    Die Behörden haben sich trotz dieser klaren Sicht der Fachleute und ausdrücklichen Wunsch der Eltern – aus reinen Kostengründen - gegen die Sonderschule ausgesprochen, was ebenfalls erstaunt und Fragen aufwirft. Im Kanton Zürich braucht es für die Beurteilung einer sonderpädagogischen Massnahme, wie z.B. Integration, Teilintegration oder als härteste Massnahme Separation in eine Sonderschule, von Gesetzes wegen (VSG) eine schulpsychologische Abklärung. Diese Abklärung enthält nicht nur eine Analyse sondern eine klare Empfehlung an die Schule. Es ist kaum denkbar, dass Behörden gegen eine solche Empfehlung handeln, ohne einen Rekurs der Eltern zur riskieren.


    Die Kosten stehen einmal mehr im Vordergrund, dabei sind sowohl die personellen als auch die finanziellen Mittel für die Integration vorhanden, was der Entscheid nun bestätigt. In der Regel wird argumentiert, dass bei den Schulen die Ressourcen (personell und/oder finanziell) fehlen; was fehlt ist der Wille und den Mut, behinderte Menschen zu integrieren. Positive Erfahrungen bleiben leider oftmals ungehört, dabei sind diese zahlreich vorhanden.


    Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn sich mehr Schulen, Eltern und Schüler/Schülerinnen zu ihrer positiven Integration äussern und ihre Erfahrungen mit den Leser/Innen des Forums teilen würden. Damit wird allen Beteiligten Mut gemacht, sich für eine Integration, sofern eine solche Sinn macht und möglich wäre, einzusetzen, sich zu wehren und das eigene Recht auf Integration und Unterstützung der öffentlichen Schulen einzufordern.


    RA lic. iur. Nikola Bellofatto, E.M.B.L-HSG