(von lic. iur. Nikola Bellofatto, E.M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt und Schulpfleger)
Beilage: ausführlicher Bericht mit Empfehlungen an Eltern/Betroffene
Um ein Recht einzufordern, muss ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Die Schweiz kennt im Unterschied zu Deutschland keinen gesetzlich verankerten Nachteilsausgleich. Dieser muss aus der Verfassung hergeleitet werden. Die Bundesverfassung (BV) gewährleistet in Art. 19 und 62 einen unentgeltlichen und ausreichenden Grundschulunterricht, Art. 8 Abs. 2 BV garantiert das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot. Das Recht auf ausreichenden Grundschulunterricht umfasst auch Anpassungen der Leistungsüberprüfung und damit die Anwendung des Nachteilsausgleichs.
Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG), konkretisiert diesen verfassungsrechtlichen Anspruch in Art. 20 und fordert die Kantone auf, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine Grundschulung anzubieten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist.
Bei den Kantonen besteht keine gesetzliche Reglung über den Nachteilsausgleich. Aufgrund der Bundesverfassung gilt dieser aber auch für jene Kantone, welche diesen nicht ausdrücklich in ihrer Gesetzgebung verankert haben (z.B. Kt. Zürich). Es ist Aufgabe der Schulen, der Behörden und der Lehrpersonen den Eltern und Schülern den gesetzlich garantierten Nachteilsausgleich zu gewähren, ohne dass dies eingefordert werden muss. Eine mögliche Lösung wäre, die vereinbarten Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen im Sinne eines Nachteilsausgleichs in einer verbindlichen Vereinbarung über den Nachteilsausgleich transparent festzuhalten. Als Grundlage für den Inhalt und das Vorgehen könnten die Richtlinien der Mittelschulen des Kantons Zürichs gelten. Diese Verbindlichkeit führt bei den Beteiligten dazu, dass klare Abmachungen bestehen, die einzuhalten oder aber im gegenseitigen, offenen und verständnisvollen Gespräch zu beurteilen sind. Klare Abmachungen fördern und festigen eine gute Zusammenarbeit, die für die Integration von Menschen mit Behinderung in öffentlichen Schulen aber auch am Arbeitsplatz notwendig und hilfreich sind.
Der beigelegte Bericht beleuchtet die gesetzliche Grundlage in Bund und Kanton Zürich genauer, zeigt die Handhabung des Nachteilsausgleichs an den Mittel- und Volksschulen des Kantons Zürich auf und enthält klare Empfehlungen an Eltern und Betroffene.