Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat unser Anliegen nach offener Kommunikation des Nachteilsausgleichs für Schüler mit einer Behinderung ernst genommen und seine Vorgaben für die Beurteilung von Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen angepasst.
Autismus Forum Schweiz freut sich sehr über diesen wichtigen Schritt und hofft, dass bald alle anderen Kantone, die noch nicht über klare Regelungen verfügen, nachfolgen.