Nachteilsausgleich - Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat reagiert

  • Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat unser Anliegen nach offener Kommunikation des Nachteilsausgleichs für Schüler mit einer Behinderung ernst genommen und seine Vorgaben für die Beurteilung von Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen angepasst.


    Autismus Forum Schweiz freut sich sehr über diesen wichtigen Schritt und hofft, dass bald alle anderen Kantone, die noch nicht über klare Regelungen verfügen, nachfolgen.

  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann auf Gesuch einen Nachteilsausgleich wie Zeitzugaben, längere Pausen, andere Prüfungsform etc. gewähren.

    Im Bereich der Lern- und Leistungsschwierigkeiten wird ein Nachteilsausgleich (Prüfungserleichterungen) nur gewährt, wenn trotz Fördermassnahmen (z.B. Stützunterricht) das Bestehen der Abschlussprüfung in Frage gestellt ist.
    Bei körperlichen Behinderungen ist dem Gesuch ein aktuelles, qualifiziertes Gutachten (z.B. Arztzeugnis) beizulegen. Das Gesuch ist zusammen mit der Prüfungsanmeldung einzureichen.


    http://www.mba.zh.ch/internet/…uefungserleichterung.html



    Das sind gute Nachrichten!




  • Habe meinen Sohn zur Gymiaufnahmeprüfung gemeldet und wollte den Nachteilsausgleich noch nachreichen- bekam dann ein Telefon, dass wenn mehrere mit Antrag auf separaten Prüfungsraum kämen, nur eine Abschirmung angeboten werden kann- da hatte ich nicht mehr vor, zu sagen, dass noch Zeitzuschlag beantragt werde- man stelle sich das vor, die anderen geben geräuschvoll-entspannt die Blätter ab und hinter dem Paravent versucht sich der abgeschirmte Prüfling zu konzentrieren..
    Es handelt sich um Richtlinien, das heisst, man kann sich danach richten oder nicht, also wenn der Regelunterricht nicht gestört wird und die Massnahme verhältnismässig durchgeführt werden kann. Alles sehr schwammig und auf good will basierend- Man kann niemand zwingen, wollen zu sollen..
    Ich versuche jetzt, ein "willigeres" Gymi aufzutreiben..
    Und das ist nur die Aufnahmeprüfung- nicht der Nachteilsausgleich während der Schulzeit.

  • Habe noch zwei weitere Gymis angefragt- selber Tenor bzw. erst anmelden, dann Antrag schicken, dann Gespräch, ja was soll ich da diskutieren?
    Aber nun die gute Nachricht: jetzt habe ich noch eines gefunden: wir konnten das gleich am Telefon klären, es sei kein Problem, selbstverständlich organisiere man das mit extra Raum und Zeitzuschlag- toll! Uff!
    Wenn sich jemand im Raum Zürich das Hausieren sparen möchte, kann er/sie mich gerne anfragen.

  • Liebe Casiopeia da wir auch einen Sohn im Gynmnasium haben und mit dem Nachteilsausgleich Schwierigkeiten haben, wüsste ich gerne um welches Zürcher Gymnasium es sich handelt, das kooperativ war??
    Danke für deine Antwort!

  • Die Kantonsschule Zürich Nord (KZN) hat sich betreffend Nachteilsausgleich regional einen sehr guten Ruf erarbeitet. Eine Lehrperson hat sich speziell auf diesem Gebiet weitergebildet und ist Ansprechperson für Lehrkräfte und betroffene Schülerinnen und Schüler.


    Auf der Website der KZN heisst es unter anderem:


    NACHTEILSAUSGLEICH


    F: Was muss ich unternehmen, um einen Nachteilsausgleich aufgrund einer medizinisch ausgewiesenen Lernbehinderung (z.B. Legasthenie, Lese-Rechtschreibschwäche) zugesprochen zu erhalten?


    A: Du stellst gleichzeitig mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesuch an die Schulleitung und gibst an, welcher Art die Lernbehinderung ist. Dem Gesuch legst du den Bericht einer abklärenden Fachperson bei, in dem die Ergebnisse der Abklärung und die empfohlenen Massnahmen festgehalten sind. Wenn bereits eine Therapie beim schulpsychologischen Dienst oder bei einer Logopädie-Fachperson an deiner früheren Schule durchgeführt wurde, erwähnst du das auch im Gesuch. Anschliessend nimmt die zuständige Person der KZN Kontakt auf, um die Nachteilsausgleichsmassnahmen festzulegen.

  • Hallo Kolibri
    Sorry, ich hab die Anfrage erst jetzt gesehen.
    wir hatten sehr gute Erfahrungen mit der Kantonsschule Küsnacht- ruhiger separater Prüfungsraum mit zwei anderen Prüflingen, Zeitzuschlag gemäss Antrag auf Nachteilsausgleich von der Fachstelle Autismus KJPD und ein sehr nettes Sekretariat.
    Auf alle Fälle Zeit einplanen, dass der Antrag nicht erst kurz vor der Prüfung geschrieben wird.
    Toitoitoi
    Cassiopeia

  • http://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/weitere-informationen/nachteilsausgleich

    Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen (Update)


    Die Schulleiterkonferenz Mittelschulen hat am 26. Januar 2011 ein Eckwertpapier über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen und am 19. März 2014 dessen Abänderung beschlossen.Die überarbeiteten Richtlinien in der Fassung vom 30. Januar 2014 umfassen die von der Schulleiterkonferenz Mittelschulen im Einvernehmen mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt erarbeiteten Grundsätze.


    Gemäss Ziff. 3 und 4 der Richtlinien über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmass-nahmen an kantonalen Mittelschulen (vom 1. Juli 2011, Fassung vom 30. Januar 2014) müssen Gesuche ein Gutachten einer sog. "anerkannten Fachstelle", welches die "Teilleistungsstörung" bestätigt, beigelegt werden.


    Diese anerkannten Fachstellen werden sodann in Ziff. 4 aufgeführt:


    a. Der für die Wohnortsgemeinde zuständige Schulpsychologische Dienst (SPD)
    b. der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Zürich (KJPD)
    c.. das Kinderspital Zürich
    d. weitere vergleichbare Fachstellen nach Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt.


    Es ist also nicht so, dass eine private Abklärung durch die Eltern erfolgen könnte, welche sodann einem Gesuch beigelegt werden kann.


    Ob diese Einschränkung der anerkannten Fachstellen gesetzeskonform ist oder nicht, müsste anhand eines konkreten Falles von den zuständigen Behörden und Gerichte beurteilt werden. Implizit wird mit der Festlegung der anerkannten Fachstellen gesagt, dass Privatgutachter nicht die gleiche fachliche Qualität zukommen könnte, was ich als problematisch erachte. Ich habe daher wenig Verständnis für diese Einschränkung.


    Immerhin können "vergleichbare" Fachstellen nach Absprache mit dem Amt – und nicht mit der zuständigen Schule – beigezogen werden. Betroffene und Eltern werden mit dieser Regelung regelrecht gezwungen, die fachlichen Abklärungen beim SPD, KJPD oder KiSpi durchzuführen, um zu vermeiden, dass das Gesuch infolge von Formalitäten, d.h. z.B. Unvollständigkeit abgelehnt werden könnte. Ein solches Verhalten fördert die für eine gute Integration nötige Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nicht.


    Immerhin sieht Ziff. 8 vor, dass im Rahmen der Promotion, bzw. der Promotionsordnung zu berücksichtigen ist, sofern die Unterlagen (noch) nicht vorliegen.Sodann sehen die Richtlinien in Ziff. 5 vor, dass die Schulleitung nach Einreichung der vollständigen Gesuchsunterlagen unter Beizug einer heilpädagogischen Fachperson abklärt, in welchem Bereich sich die Lernleistungsstörung auf die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers auswirkt und mit welchen Massnahmen dieser Nachteil ausgeglichen werden kann. Um welche heilpädagogische Fachperson es sich handelt, wird aus dem Text nicht ersichtlich.


    Wichtig ist, wie die einzelnen Mittelschulen mit diesen Richtlinien umgehen. Es gibt dazu vorbildliche Mittelschulen.

  • Es ist schön zu sehen, dass das Thema sich endlich durchsetzt.


    Ich bin 28, studiere Informatik an der Fachhochschule (ZHAW) und habe Asperger. Bei uns gibt es eine Beratungsstelle für "Barrierefreied Studieren" https://www.zhaw.ch/de/studium…r-chronischer-krankheit/.


    Das Gespräch mit der Betreuungsperson war ganz angenehm. Die Beratungsstelle übernimmt für mich die Antragsstellung und spricht mit meinem Studiengangsleiter. Ich bin ehrlichgesagt sehr froh, dass ich das nicht selbst in die Hand nehmen muss. Im Moment ist noch offen, ob mein Antrag durchkommt, aber die Chancen stehen gut.

  • Eines vorweg, Nachteilsausgleich ist ein Thema, das auch auf YouTube häufig angeklickt wird - also folglich alles andere als bloss eine 'Nebensächlichkeit' !!!
    Nachteilsausgleich ist selbstverständlich auch in unseren Nachbarländern, insbesondere in Deutschland, ein grosses Thema.
    In einer wirklich fortschrittlichen Kultur, des 21. Jahrhunderts, sollten eigentlich jegliche Nachteile, soweit praktikabel realisierbar, unkompliziert ausgeglichen werden, oder?


    Dieses eigentlich langweilige Video kam trotzdem auf über 1200 Aufrufe. Derartiges spricht ja schon für sich. . .