IV Anmeldung zum zweiten Mal abgelehnt

  • Hallo zusammen


    Ich bin ganz neu hier im Forum unterwegs.


    Deshalb stelle ich mich kurz vor:
    Ich bin 41 Jahre alt, verheiratet und Mama von drei Kindern. Wir wohnen im Kanton Solothurn in einem kleinen Bauerndorf.
    Mein Sohn ist 8 Jahre alt und bei ihm wurde eine ASS diagnostiziert. Unser behandelnder Arzt hat ihn bei der IV angemeldet.
    Diese jedoch hat ihn dann schon bald abgelehnt. Deshalb habe ich Kontakt zum KJPD aufgenommen. Zusammen haben wir die fehlenden Stücke in der ersten Anmeldung ausgefüllt. Desweiteren wurde mein Sohn nochmals von dieser Stelle abgeklärt.
    Nun haben wir monatelang auf die Antwort gewartet. Montag ist sie dann bei mir eingetroffen.
    Die Erklärung zur Ablehnung lautet:
    Unsere medizinischen Abklärungen haben ergeben, dass bei J. gewisse autistische Züge vorhanden sind, jedoch hat sich das Vollbild eines frühkindlichen Autismus nicht vor der Vollendung des 5. Altersjahres gezeigt. Die Voraussetzungen für ein Geburtsgebrechen Ziffer 405 sind deshalb nicht erfüllt. Auch fehlen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme unter Art. 12 IVG, da es sich um eine längerdauernde Behandlung des Leidens mit an sich ungewisser Prognose handelt.


    Wie gesagt er wurde zweimal abgeklärt. Das erste Mal hiess die Diagnose bloss ASS. Das zweite Mal dann Frühkindlicher Autismus, HFA. Jetzt hängen sie uns wohl an dieser zweiten Diagnose auf. Es ist auch aus einer Abklärung in Bern ersichtlich, dass bereits vor dem 5ten Altersjahr eine Auffälligkeit vorhanden war. Nur konnte man die damals nicht mit Autismus in Verbindung bringen. Aber die Anzeichen sind heute, mit dem Wissen was er hat, eindeutig.


    Jedenfalls sitze ich momentan zwischen Stuhl und Bank. Die Fachperson vom KJPD ist in den Ferien und ich sitze auf Nadeln weil wir ja eine Beschwerde innert 30 Tagen einreichen können.


    Kann mir jemand sagen, ob es sich lohnt das Ganze weiter zu ziehen?
    Oder ob wir später nochmals einen solchen Antrag stellen können?
    Ich weiss mir momentan echt nicht zu helfen und bin ein wenig verzweifelt.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand da etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.
    Ich danke euch bereits im Voraus dafür.

  • Hallo!
    Bei uns ist es sehr ähnlich abgelaufen - mein Sohn hat die Diagnose frühkindlicher Autismus letzten Sommer mit 9 Jahren erhalten. Die IV lehnt eine Kostenübernahme für medizinische Massnahmen ab, mit der Begründung, dass vor seinem 5. Geburtstag nichts schriftliches vorliegt, was auch stimmt. Auf Rat unserer Sozialarbeiterin verzichten wir auf eine Beschwerde, weil die Begründung ja stimmt und somit dieses Kriterium nicht erfüllt wird.
    Ihr könntet vielleicht eine Chance haben, aufgrund der dokumentierten Verhaltensauffälligkeiten vor dem 5. Lebensjahr?
    Ich wünsch dir auf alle viel Kraft!

  • Hallo Realein
    Verlangt bei der IV eine Akteneinsicht. Da kommen sehr interessante Dokumente zum Vorschein.
    Wir haben uns dann an die Procap gewandt. Diese haben uns proffessionell geholfen. Wir waren sehr zufrieden mit der Procap. Mitglied werden, lohnt sich.
    Liebe Grüsse und viel Glück
    Svalbard

  • Hallo Realein



    Ich kann die Antwort von Svalbard auch von unserer Seite nur bestätigen. Auch wir wurden mit unserem Antrag (frühkindlicher Autismus) von der IV abgelehnt. Bei uns ist es zwar nicht das Problem mit dem Alter (vor dem 5.Lebensjahr...). Wir haben nun aber auch zusammen mit Procap einen Einwand geschrieben und sind nun auch am Abwarten. Procap ist sehr empfehlenswert und spezialisiert im Bereich Sozialberatung im Zusammenhang mit Handicaps. Die Fachpersonen dort können bestimmt abschätzen, ob es sich lohnt, das Ganze weiterzuziehen. Ich drücke euch ganz fest die Daumen für diese mühsame Angelegenheit!



    Liebe Grüsse


    Sensibella

  • Liebe Realein


    Bei autismus deutsche schweiz findet sich zum Geburtsgebrechen bei Autismus-Spektrums-Störungen (ASS) in etwa folgende Passage:


    Für das Geburtsgebrechen 405 (bei ASS) wird vorausgesetzt, dass das jeweilige Leiden vor dem 5. Geburtstag erkennbar ist. In welcher Form und durch
    wen die Einschränkungen erkannt werden müssen, ist nicht definiert. Der zuständigen IV-Stelle wird hierbei ein Ermessenspielraum zugestanden. In der
    Praxis ist es durchaus möglich, dass die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erst nach dem 5. Lebensjahr gestellt wird. Massgebend
    für die Invalidenversicherung ist nicht der Zeitpunkt der Diagnosestellung, sondern wann die Symptome erkannt werden. Wer die Diagnose zu stellen hat, ist ebenfalls nicht definiert. Theoretisch kann die Invalidenversicherung ein Geburtsgebrechen aufgrund von retrospektiven Elternaussagen und einem Zeugnis durch den Hausarzt anerkennen. In Praxis geschieht dies aber in der Regel anhand einer fachärztlichen Beurteilung.


    Wenn die Abklärungen bei Deinem Sohn, die bereits vor seinem 5. Altersjahr stattgefunden haben den Verdacht einer autistischen Störung nahelegen und man immer weiter abklären musste, bis man dann die Diagnose ASS (darunter fallen alle Arten autistischer Störungen, egal welche) stellen konnte, dann liegt ein Geburtsgebrechen vor. Auf dieser Schiene musst Du argumentieren. Wahrscheinlich ist das nicht so eindeutig; im Nachhinein wird es dann aber klar.


    Mein Rat an Dich: Werde Mitglied bei Procap, da hast Du kompetente Rechtsvertreter. Sag‘ dass es zeitlich eilt, da die Frist für eine Anfechtung läuf, und lass‘ Dir eine erste Einschätzung Deiner Situation von den Rechtsberatern geben. Meines Erachtens hätte eine Beschwerde intakte Chancen, weil es entgegen derFormulierung der IV kein Vollbild eines frühkindlichen Autismus bedarf sondern lediglich das Feststellen autistischer Symptome vor dem 5. Altersjahr, welche dann schliesslich zur Diagnose ASS führten. Zusammen mit der Procap und dem darauf von Procap instruierten Arzt kann dieser Sachverhalt so dargestellt werden.


    Viel Erfolg! Herzlich, Lynn

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe ja jetzt zugewartet wegen dem KJPD. Nur leider wissen die auch nicht wie weiter.
    Somit verbleiben mir keine zwei Wochen mehr. Momentan komme ich ja nicht mal mehr aus dem Haus, da die Kinder ständig krank sind. Dreh gerade etwas am Rad.
    Jedefalls habe ich mir jetzt die Seite von Procap angesehen. Ich müsste mich wohl im Kanton SO an die Stelle in Olten wenden (hat jedenfalls die Suche mit der PLZ ergeben). Nur die sind bloss Do.+ Fr. Nachmittag dort. Somit wäre ich mehr als in Zeitdruck.


    Meine Frage nun:
    Ist es eigentlich möglich zu einem späteren Zeitpunkt unseren Jungen nochmals bei der IV anzumelden?
    Dann würde ich gleich von Beginn weg mit Procap zusammen arbeiten.
    Ich habe einfach Angst, dass uns jetzt die Zeit davon gerannt ist (nur weil ich eben warten musste weil unsere Ansprechperson in den Ferien war).


    Ach ich weiss einfach nicht weiter. :(

  • Hallo Realein


    Da musst Du jetzt durch. Du kannst nicht warten sondern musst innert der Frist reagieren. Sonst wir die Ablehnung allenfalls rechtskräftig und Du kannst nicht mehr darauf zurückkommen. Das Risiko ist sehr hoch, dass wenn Du die Frist zur Anfechtung ungenutzt versreichen lässt, Du zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr kommen kannst, weil bereits endgültig darüber entschieden wurde.


    Am besten Du kopierst schon mal Deine Akten (vielleicht kannst Du sie auch einscannen). Wichtig sind insbesondere alle Dokumente die belegen, dass vor dem 5. Altersjahr Untersuchungen vorgenommen oder sonstwie Symtpome festgestellt worden sind, die zur Diagnose ASS führten. Am Donnerstag rufst Du bei Procap an und erklärst die Dringlichkeit. Du hörst dann hoffentlich, wohin Du Deine Unterlagen schicken sollst und kannst eine Vollmacht unterschreiben und Procap übernimmt für Dich den Fall, der wirklich nicht aussichtslos ist. Meistens gibt es einen sogenannten zweiten Schriftenwechsel, da bleibt dann Zeit, die Dinge zu vertiefen.


    Mein Rat: Unbedingt dran bleiben und ja nicht die Anfechtungsfrist ungenutzt versreichen lassen!


    Alles Gute, Lynn

  • Hoi Lynn


    Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Da ich keine Akten hier zu Hause habe, werde ich morgen früh beim KJPD anrufen und sie bitten mir diese zu mailen.
    Danach werde ich am Freitag direkt bei Procap anrufen und alles erklären.


    Liebe Grüsse
    Realein

  • Bei uns hat die Procap die IV Akten verlangt und uns gebeten, diese bei der IV zu bestellen. Du musst diesen anrufen und sagen, dass du eine Kopie eurer Akten möchtet. Bei uns dauerte dies etwa drei Tage. Darin ist sämtliche interne und externe Korrespondenz. Viel Glück.

  • Ich habe heute früh die Akten bei der IV bestellt. Sie meinte sie schicke sie heute auf CD Rom noch ab.


    Wir sind ja noch nicht Mitglied bei Procap. Kommen denn da grössere Kosten auf uns zu? Nur damit ich es weiss.


    Ich hoffe echt, die kriegens dann hin. Belastet mich schon seit mehr als über einem Jahr. Es dauert und dauert.


    Danke euch herzlich.

  • Hallo Realein
    Wenn man noch nicht mindestens ein Jahr Mitglied ist, muss man bei einer längeren Beratung einen einmaligen Beitrag bezahlen. Wir konnten diesen Beitrag über die Rechtschutzversicherung abgelten. Aber die Procap wird dich sicher kompetent informieren.
    Ein lieber Gruss Svalbard

  • Hallo zusammen


    Procap übernimmt unseren Fall. Ich habe jetzt diverse Telefonate mit ihnen geführt und es geht jetzt alles ziemlich schnell.


    Bin so glücklich und weiss gar nicht, wie ich mich bei euch bedanken kann.
    Jedenfalls sehe ich jetzt wieder etwas Licht am Ende des Tunnels.
    Merci viel, viel mal für den Hinweis.