Assistenzbeitrag IV für Regelklasse?

  • Liebe Alle...wer kennt sich aus mit Assistenzbeiträgen der iv? Haben endlich positiven Bescheid der iv für eine leichte hilflosenentschädigung...haben wir eigentlich nur gemacht, damit wir dann Assistenz beantragen können. Unser Sohn besucht die 1.Klasse in einer Privatschule und ab Januar mussten wir jemanden einstellen. Bekommen wir dafür Assistenzbeiträge? Oder sagt die iv dann, er könnt ja in ne öffentliche schule mit integrierter förderung? Haben wir natürlich alles schon hinter uns und möchten diese erfahrung keinesfalls wiederholen:-( Hwbt ihr mir einen tipp wie vorgehen um der iv das Nötigsein dieser unterstützung zu verdeutlichen? Danke, bigMaMa

  • Hallo BigMaMa


    Hmm, ich kenne mich nicht wirklich damit aus. Wir sind selber fast am gleichen Punkt. Wir haben von der Hilflosenentschädigung erst kürzlich erfahren und unseren Sohn (inzwischen 15-jährig) angemeldet. Die erste Frage war, warum wir dies erst jetzt tun. Weil niemand uns das gesagt hat!!


    Wenn man die Anforderung für den Assistenzbeitrag liest, dann sieht es schon so aus, als wäre die Regelklasse bei Deinem Sohn zwingend. Es heisst ja da, das mindestens einer folgender drei Punkte erfüllt sein muss:
    - regelmässiger Besuch Regelklasse, Berufsausbildung auf regulärem Arbeitsmarkt oder Sekundarstufe II
    - 10 h Erwerbstätigkeit / Woche auf regulärem Arbeitsmarkt
    - Intensivpflegezuschlag


    Ich würde es aber dennoch nicht unversucht lassen. Verlieren kannst Du ja nichts. Das Formular lässt aber leider nicht viel Freiraum. Es zielt bei fast jeder Frage darauf, dass die Kinder in der "Regelklasse" oder eben der "regulären Arbeitswelt" teilnehmen können mithilfe der Assistenz. Voll doof... sind wir ehrlich, auch wenn die Kinder dies nicht packen sind sie auf Hilfe angewiesen (und wir Eltern ebenso!).


    So oder so wünsche ich Dir viel Kraft für Deinen Weg..


    Liebe Grüsse
    Patch

  • Hallo Patch...ja gell, warum sagen die einem das mit der Hilflosenentschädigung nicht bei den abklärenden Stellen?! Unsere kinder und jugendpsychiaterin hat das auch nie erwähnt, erst die beraterin die wir in zusammenhang mit der schule hinzugezogen haben. Aber eine Regelklasse kann doch auch in einer Privatschule sein? Weil, das ist keine Sonderklasse oder speziell klein oder so...hm, ich pribiere es auf jeden fall umd berichte dann...auch euch viel Glück!!! BigMaMa

  • Hallo BigMaMa


    Ja, ich denke auch immer wieder, dass man sehr alleine gelassen wird mit der Problematik. Vieles erfährt man erst nach und nach.


    Hmm, ich interpretier Regelklasse als Volksschule und alles andere als Privat- oder Sonderschule. Aber eben, versuchen kann man es auf jeden Fall. Vielleicht kann man auch argumentieren, dass ohne Unterstützung eine andere Schule gesucht werden müsste. Wobei die IV das ja überhaupt nicht interessiert, das läuft ja dann wieder über die Schulgemeinde.


    Ich werde es auch versuchen, ohne zu wissen, ob es Sinn macht. Unser Sohn wir zu Hause geschult (2 - 3 x in der Woche) auf Sekundarstufe A. Ob dies als Sekundarstufe II gilt , weiss ich nicht. Aber eben, mehr als ablehnen können sie ja nicht ;-)


    Liebe Grüsse
    Karin

  • Wow, dein sohn bekommt sozusagen Einzelunterricht? Findet ihr das gut oder hat er einfach eine ewig lange odyssee hinter sich wie so viele ass'ler? Da kommt eine Lehrperson oder ihr müsst das selber machen? Ja, die systeme sind sehr starr...aber versuchen unbedingt, da bin ich gespannt! Gibt immer wieder so vieles was man in Erfahrung bringen muss, das hört glaube ich nie auf. Ich drücke euch die daumen dass es klappt, toi toi toi...bigMaMa

  • Hallo


    Naja, gut oder nicht... es ist leider die einzige Möglichkeit, ihn derzeit noch zu unterrichten. Alle Versuche sind ansonsten gescheitert. Es kommt zwei bis drei Mal in der Woche ein Sekundarlehrer zu uns nach Hause und unterrichtet ihn.


    Ja, schauen wir, was da alles auf uns zu kommt... Da geht es wohl allen gleich ;-)

  • Hallo bigMaMa
    Hätte noch etwas zu deiner Bemerkung, dass man alles selber rausfinden muss.


    Mit einer HE kannst du bei den Steuern einen Pauschalabzug machen. Dazu kriegst du Informationen bei der pro Infirmis in eurem Kanton.


    Eine HE gibt ev. eine Veränderung bei der Prämienverbilligung der Krankenkasse, wenn sie bei den Steuern deklariert wurde. Auskunft und Formular beim Amt für Sozialversicherungen.


    Bei uns im Kanton Bern haben wir eine Motorfahrzeugsteuerbefreiung, wenn bei der HE der Punkt der Fortbewegung/Soziale Kontakte erfüllt ist. Auch hier kannst du in deinem Kanton auf dem Strassenverkehrsamt nachfragen.


    Wir haben das auch alles in den letzten Jahren so per Zufall rausgefunden. Wie du siehst, geht dir die Arbeit mit Formularen ausfüllen noch nicht aus.


    Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen für die nächste Zeit.
    liebe Grüsse
    Jris

  • Liebe BigMama


    Ich habe Erfahrung mit Assistenzbeiträge.


    Einfach erklärt: Assistenzbeiträge für Kinder und Jugendliche wird gewährt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Vorhandene Hilflosenentschädigung
    2. Besuchen einer Regelklasse wo di mindestens 3 volle Tage der regulären Schulzeit besucht werden müssen
    3 . Bei Sonderschulbesuch besteht ein Recht aus Assistenzbeiträge nur sofern ein mittlerer Intensivpflegebedarf attestiert wurde. Bei einer leichten HLE jedoch nicht möhlich.

  • hier noch eine Ergänzung die wichtig ist. der Assistenzbeitrag deckt nur pflegerische und Überwachungskosten. Pädagogische Leistungen übernimmt die IV nicht.


    Beim Besuch einer Privatschule gewährt die IV Assistenzbeiträge wenn die Schule dem Regelschulsystem angeschlossen ist.


    schulassistenzen können nicht über Assistenzbeiträge finanziery werden.

  • Hallo an alle
    Wir sind in der Stadt Zürich. Falls mein Sohn (13j) die Gymi-Prüfung fürs Langgymi ( Sekundarstufe I) schafft, würde er nur bei good-will eine Unterrichtsassistenz seitens des Gymis ( öffentl/ privat) bekommen, oder?
    Hat jemand Erfahrung, dass sich ein Gymnasium ( Raum Zürich) für Integration interessiert oder gar bewährt hat? Da er bislang an einer kleinen Privatprimarschule mit 10 Schülern war, kommt das einem Sprung in den Hyperraum gleich und Begleitung wäre für den gelungenen Übergang ( 6 Monate? zumindest während der Probezeit..) sinnvoll. Er hat seit kurzem HE leichtgradig.
    Hat jemand von der Schulpflege eine private Sekundarschule oder privates Gymi finanziert bekommen ( sind halt oft mit weniger Schülern ( 16-18) flexibler als die öffentlichen (25-28)?
    Oder kürzlich gute Erfahrungen gemacht mit ISS ( Integrierte Sonderschulung in Verantwortung einer Sonderschule), aber eben in der Sekundarschule?
    Frage eben für Plan A und B..

  • falls jemand weitere Infos braucht bitte melden. Es gibt einige Tipps die man kennen sollte.


    Ja, da hätte ich schon eine Frage :-). Unser Sohn ist 15. wir versuchen nun, dass er an einem geschützten Arbeitsplatz stundenweise (steigernd, je nach dem wie gut es läuft) arbeiten kann. Ich bringe ihn dann jeweils morgens hin und hole ihn wieder ab. Das ist mir aber nicht immer möglich, wir haben einen Bauernhof und noch zwei weitere Kinder. Gibt es da eine Möglichkeit auf Assistenzbeitrag? Also wohl erst, wenn er die 10 Stunden pro Woche erreicht? Oder gar nicht, weil es nicht der reguläre Arbeitsmarkt ist?


    liebe Grüsse
    patch

  • Hallo Alle die bereits dazu geschrieben haben...wir haben nach dem positiven Bescheid für eine leichte Hilflosenentschädigung ja Antrag auf Assistenzbeiträge bei der IV gestellt. Die Abklärerin kam dann zu uns nach Hause, war auch wieder sehr sehr nett, hat alles haargenau erfragt und notiert und siehe da, wir bekamen einen positiven Bescheid!!! Ich glaube nicht, dass der Minimalaufwand 10 Stunden sein müssen...wir haben jetzt ca. 40 Stunden, nicht professioneller Art, pro Monat zugesprochen erhalten. Klar, wir werden die innerhalb der Schule brauchen, aber das spielt dann keine Rolle. Wir sind extrem froh, haben wir es nach all den verschiedenen Auskünften dazu einfach probiert. Diese Beiträge sind eine riesige finanzielle Entlastung, denn die Assistenz in der Schule bezahlen wir momentan noch aus der eigenen Tasche.
    Also meine Empfehlung, einfach bei der IV nachfragen, wenn keine schlaue Antwort besser anmelden und schauen, was die meinen. Die klären natürlich sehr genau ab, ob man Anspruchsberechtigt ist, bevor die auch nach Hause kommen und all diesen Aufwand auf sich nehmen. Wenn die Anspruchsbedingungen erfüllt sind sollte das klappen. Diese kann man auf der Homepage der IV gut nachlesen.
    Ich wünsche euch allen viel Glück!!!

  • Hallo alle
    Wir haben gerade erst den Assistenzbeitrag beantragt, damit wir eine Begleitperson für ein Schullager anstellen können. Dieser Antrag wurde uns gewährt.


    Nun besucht Sohn in der Freizeit regelmässig eine Studentin und spricht mit ihr Französisch, da er im mündlich nicht so gut ist. So können wir diese Freizeitbegleitung auch mit dem Assistenzbeitrag finanzieren.


    Liebe Grüsse
    Svalbard

  • Wow, dein sohn bekommt sozusagen Einzelunterricht? Findet ihr das gut oder hat er einfach eine ewig lange odyssee hinter sich wie so viele ass'ler? Da kommt eine Lehrperson oder ihr müsst das selber machen? Ja, die systeme sind sehr starr...aber versuchen unbedingt, da bin ich gespannt! Gibt immer wieder so vieles was man in Erfahrung bringen muss, das hört glaube ich nie auf. Ich drücke euch die daumen dass es klappt, toi toi toi...bigMaMa


    Wir haben Einzelunterricht bekommen. Es war eine sehr lange Odysse aber es war mit Abstand die beste Lösung. Mein Sohn hat nun eine spezielle Lösung erhalten und wird sowohl einzel wie auch integriert unterrichtet. Wir haben eine Asstenzlehrerin erhalten.


    Assistenzbeiträre der IV werden für die Anstellung einer Lehrperson nicht akzeptiert. Hier ist das Problem rechtlicher Natur. Regelscbulen dürfen nicht privat finanziert werden. Die IV ist öffentliche Hand aber die Verträge sind privat. Es gibt aber auch andere Gründe die für eine Anstellung über Assistenzbeiträge für Schulpersonal dagegen sprechen. Schulen haben andere Anstellungsbedingungen. Der Stundentarif der IV ist nicht ausrechnend. Ausserdem gibt es Probleme für Weiterbildung und Qualität der Leistungen. Eltern können nicht der Chef sein. Bei einer Anstellung über IV Verträge ist die Schule nicht involviert. Weiterbilungen und Coaching sind dann nicht gegeben und wenn was schief läuft wird es schwierig. Ebenfalls kompliziert sind Ferienregelung und Absenzen da die IV nur effektiv geleistete Stunden bezahlt. Die IV führt Kontrollen durch. Bei meneim Sohn war so dass die IV mit die zuständige Schule besucht hat um sicherzusstellen welche Leistungen die Assistenzperson erbringt.


    Seit August 2016 hat die zuständige Schule nun das Personal angestellt. So ist jetzt der ganze adimistrative Aufwand deutlich kleiner und das Personal hat eine gerechte Entlöhnung. Die Verantwortung liegt nun bei der Schule und bei Ausfall der Assistenzlehrerin hat die Schule ein Notfallszenario aufgestellt.

  • Zitat

    Seit August 2016 hat die zuständige Schule nun das Personal angestellt. So ist jetzt der ganze adimistrative Aufwand deutlich kleiner und das Personal hat eine gerechte Entlöhnung. Die Verantwortung liegt nun bei der Schule und bei Ausfall der Assistenzlehrerin hat die Schule ein Notfallszenario aufgestellt.


    @bruna75: Das tönt nach einer interessanten Lösung, die auch im Falle unseres Sohnes wichtig (gewesen) wäre (weil wir nun vermutlich eine neue Lösung suchen müssen). Das Gymnasium sieht aber keine Möglichkeit, eine Anfrage bei der IV ist erst gestartet...
    Die Lösung könnte aber auch kantonsabängig sein - in welchem Kanton liegt die Schule? Und wer übernimmt denn nun die Personalkosten in deinem Fall?
    Herzlichen Dank für Infos

  • tombal: Wie alt ist Dein Sohn und was macht im Gymi Schwierigkeiten? Das Gymi ist rechtlich als erste berufliche Ausbildung bei der IV genannt. D.h. sofern es Mehrkosten gibt, können diese allenfalls von der IV abgedeckt werden. Man müsste dazu die Anmeldung machen, dann gäbe es ev. Coaching oder sowas, aber auch ganz bestimmt keine Assistenz.
    IV Gesetzte sind nicht kantonal sondern gelten in der ganzen CH

  • Das Ganze hat sich bei uns doppelt geklärt: Einerseits erhält er nun von der IV ein Coaching bezahlt, andererseits musste er das Gymnasium (erneut) wechseln. Nach einem Jahr mussten wir einsehen, dass seine Hauptherausforderung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch, die Überwindung der entwickelten sozialen Angst, im Kontext eines Vollzeitgymnasiums mit entsprechenden Erwartungen an den Schulbesuch nicht zu schaffen ist. Obschon das Gymi viel Verständnis und Lösungsbereitschaft zeigte, haben verschiedene Grenzen zum Abbruch bzw. zu unserem Verzicht, den Rechtsanspruch auf erneuten Nachteilsausgleich durchzusetzen, geführt. Trotz genügenden Leistungen konnte mit seinen vielen Abwesenheiten nicht umgegangen werden. Selbstredend ist es von besonderer Schwierigkeit, quasi im Selbststudium in Strukturen zu arbeiten, die nicht dafür vorgesehen sind. Wir hatten den Eindruck, dass hier von den allermeisten Lehrpersonen versucht wurde, ihn zu unterstützen. Aus der Perspektive eines „Vollzeitbildungsganges“ ist dies eine zusätzliche Erschwernis und kann als belastender Zusatzaufwand wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmung ist aus dieser Perspektive nachvollziehbar. Allerdings befremdet es auch, dass es in einem Einzelfall nicht möglich war, ein Mäppli mit Informationen oder Materialien digital zur Verfügung zu stellen und Lernziele frühzeitig bekanntzugeben.
    Da die Zunahme der Unterrichtspräsenz nicht den Erwartungen des Gymis entsprach, wollte es den Nachteilsausgleich nicht erneuern. Das Gymi kam schulorganisatorisch (Unterstützung "besonderer" Fälle, Auszeiträume), unterrichtsorganisatorisch (Umgang mit Abwesenheiten) und bezüglich Einstellung an seine Grenzen. Das zeigt auch die Bemerkung beim Austrittsgespräch, dass es enttäuscht von unserem Sohn sei, dass er nicht mehr Präsenz und bessere Kommunikation entwickeln konnte - ein Indiz dafür, dass die Störung nicht wirklich verstanden wurde.