KK gegen IV

  • Hallo zusammen,


    heute haben wir gute Neuigkeiten bekommen.
    Vor 1 Jahr haben wir ein IV Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, da die deffinitive Diagnosse nicht vor dem 5. Lebensjahr gemacht wurde.
    Die Beschwerde gegen den Bescheid, wurde auch abgelehnt.
    Nun mag es Zufall gewesen sein, unser Sohn wurde wegen Problemen mir der Schule in eine Tagesklinik überwiesen.
    Das ist nicht billig und prompt will die Krankenkasse den endscheid der IV anfechten.


    Bin gespannt wie es da weiter geht.
    Interessant ist, das die einen Bericht haben mit Diagnosen, die ich noch nie gesehen habe.


    Hatte das einer von euch auch schon mal so?


    Lieben Gruss
    Jessy

  • Als mein Sohn 3,5 Jahre war, hatten wir endlose Untersuchungen, ergo, Logo, Früherziehung usw.
    Das waren natürlich enorme Kosten für die KK, also wollten sie mehr Infos zu dem Fall und haben einen runden Tisch mit den betroffenen Personen gefordert.


    Daher haben sie mehr Infos wie ich.
    Es geht ja leider immer nur ums Geld.


    Nun ist unser Sohn in der Tagesklinik, das Kostes im Monat über 17.000Fr.
    Die Kosten werden unterteilt in Bund, Kanton und KK


    Wenn unser Sohn IV bekommt muss das nicht die KK zahlen sondern die IV
    Da weitere Folge kosten nicht ausgeschlossen werden können, wollen sie jetzt natürlich den Fall abschieben, da ist das mit der IV ein gefundenes fressen.


    Wenn Sie damit durchkommen, wird es auch ein wenig leichter für uns


    Lieben Gruss

  • Ach so...ja, ich denke, wenn Dein Sohn eine IV-Anerkennung für das Gg405 bekommt ist das sicher nicht das schlechteste...wir können dadurch bei unserem Sohn eine leichte Hilflosenentschädigung geltend machen und er hat Anrecht auf 10 Stunden Assistenz pro Woche...auch Entlastungsdienst usw. muss jeweils wissen, ob ein Kind IV anerkannt ist. Drum, viel Glück!

  • bigMaMa: Der Leistungsträger ( KK) kann vom Leistungserbringer ( hier: TK) einen Bericht anfordern, um die für die Leistungspflicht notwendigen Angaben zB für Spitalbedürftigkeit einzuholen. Dabei werden i.d.R die Dg angegeben und sonst auch "nur" sachdienliche Angaben. Wenn da die ASS-Dg drauf steht, klingelt es evtl bei der KK, dass das eine Leistungspflicht der IV sein könnte..
    Gruss, Cassiopeia