Beiträge von bruna75

    Es gibt diverse Lösungen auch für öffentliche Kindergarten. Der Nachteilausgleich kann auch auf Kindergartenstufe gewährt werden.


    Privatschulen sind ganz klar ein Kostenfaktor. Mein Kind wurde im Regelkindergarten integriert. 26 Schüler und seine Assistenz. Es hat funktioniert. Wenn das Zusammenspiel zwischen der Kindergartenlehrerin und der Assistenzlehrerin gut funktioniert kann auch eine Integration in einer grossen Klasse funktionieren. Es kommt aber ganz auf das Kind und auf das Personal drauf an. Gelingt eine Einschulung in einer öffentlichen Schule nicht und eignet sich keine Sonderschule so kann nach Einkommen der Eltern die Wohngemeinde die Kosten übernehmen. Der Weg ist jedoch komplziert. Schwierig wird es aber wenn das Kind auch in einer Privatschule eine Assistenz braucht.

    Wow, dein sohn bekommt sozusagen Einzelunterricht? Findet ihr das gut oder hat er einfach eine ewig lange odyssee hinter sich wie so viele ass'ler? Da kommt eine Lehrperson oder ihr müsst das selber machen? Ja, die systeme sind sehr starr...aber versuchen unbedingt, da bin ich gespannt! Gibt immer wieder so vieles was man in Erfahrung bringen muss, das hört glaube ich nie auf. Ich drücke euch die daumen dass es klappt, toi toi toi...bigMaMa


    Wir haben Einzelunterricht bekommen. Es war eine sehr lange Odysse aber es war mit Abstand die beste Lösung. Mein Sohn hat nun eine spezielle Lösung erhalten und wird sowohl einzel wie auch integriert unterrichtet. Wir haben eine Asstenzlehrerin erhalten.


    Assistenzbeiträre der IV werden für die Anstellung einer Lehrperson nicht akzeptiert. Hier ist das Problem rechtlicher Natur. Regelscbulen dürfen nicht privat finanziert werden. Die IV ist öffentliche Hand aber die Verträge sind privat. Es gibt aber auch andere Gründe die für eine Anstellung über Assistenzbeiträge für Schulpersonal dagegen sprechen. Schulen haben andere Anstellungsbedingungen. Der Stundentarif der IV ist nicht ausrechnend. Ausserdem gibt es Probleme für Weiterbildung und Qualität der Leistungen. Eltern können nicht der Chef sein. Bei einer Anstellung über IV Verträge ist die Schule nicht involviert. Weiterbilungen und Coaching sind dann nicht gegeben und wenn was schief läuft wird es schwierig. Ebenfalls kompliziert sind Ferienregelung und Absenzen da die IV nur effektiv geleistete Stunden bezahlt. Die IV führt Kontrollen durch. Bei meneim Sohn war so dass die IV mit die zuständige Schule besucht hat um sicherzusstellen welche Leistungen die Assistenzperson erbringt.


    Seit August 2016 hat die zuständige Schule nun das Personal angestellt. So ist jetzt der ganze adimistrative Aufwand deutlich kleiner und das Personal hat eine gerechte Entlöhnung. Die Verantwortung liegt nun bei der Schule und bei Ausfall der Assistenzlehrerin hat die Schule ein Notfallszenario aufgestellt.

    Hallo zusammen. Bei solchen Fragen kann man die Fachstelle Procap für Beratung und rechtliche Betreuung anfragen. Procap ist für IV Fragen zuständig und auf dem Gebiet spezialisiert.


    Gutachten können bei allen in der Schweiz anerkannt Fachstellen eingeholt werden. Es muss nicht ABI sein. Das Pronlem liegt bei der IV darin dass für die Ausrichtungen
    von Leistungen nicht nicht die Diagnose sondern der Behinderungsgrad rilevant ist.

    hier noch eine Ergänzung die wichtig ist. der Assistenzbeitrag deckt nur pflegerische und Überwachungskosten. Pädagogische Leistungen übernimmt die IV nicht.


    Beim Besuch einer Privatschule gewährt die IV Assistenzbeiträge wenn die Schule dem Regelschulsystem angeschlossen ist.


    schulassistenzen können nicht über Assistenzbeiträge finanziery werden.

    Liebe BigMama


    Ich habe Erfahrung mit Assistenzbeiträge.


    Einfach erklärt: Assistenzbeiträge für Kinder und Jugendliche wird gewährt wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    1. Vorhandene Hilflosenentschädigung
    2. Besuchen einer Regelklasse wo di mindestens 3 volle Tage der regulären Schulzeit besucht werden müssen
    3 . Bei Sonderschulbesuch besteht ein Recht aus Assistenzbeiträge nur sofern ein mittlerer Intensivpflegebedarf attestiert wurde. Bei einer leichten HLE jedoch nicht möhlich.