Hallo midnatsol
Schon in der 1.Sek hat sich die Schulsozialarbeit bei uns gemeldet und wir haben mit ihr zusammen versucht heraus zu finden was genau los ist. Zu diesem Zeitpunkt ist meine Tochter zur Schule gegangen, hat aber viel gefehlt und versucht das nach zu holen. Die nächste Station ist dann das kjz gewesen wo man das besser angeschaut hat als es die Schulsozialarbeit konnte. Dort wurde meine Tochter auch beim KJPP angemeldet wo alles abgeklärt wurde und es dann mal eine "Verdachts-Diagnose" auf Asperger gegeben hat. Das ist die Grundlage für den Sonderschulstatus A gewesen. Das ist bereits in der zweiten Sek gewesen wo sie schon fast ein halbes Jahr nicht mehr zur Schule gegangen ist.
Bei uns hat die Schule immer verlangt, dass meine Tochter in ihre alte Klasse in die Regelschule zurück geht. Für alle Aussenstehenden (kjz, KJPP, Jugendcoach, KESB) eine völlig unverständliche Forderung weill es schlicht und einfach nicht mehr möglich gewesen ist. Abgesehen davon hat uns die Schulpflege allein gelassen und gemeint, dass man ja "besondere Massnahmen" dann schon organisieren könne wenn sie wieder kommt. Ihr habt da wohl mehr Glück mit eurer Schulbehörde.
Die Idee mit der Online-Fernschule ist eine gute Idee. Melde es der Schulbehörde damit sie das bewilligen und das Schulgeld bezahlen können. Klär auch ab ob die Schule vom Kanton zugelassen ist. Wenn nein, wird sich die Schulbehörde weigern zu bezahlen. Wenn ja, könntet ihr Glück haben. Alternative wäre Einzelunterricht über die Regelschule. Das wäre dann eine Zwischenlösung die du mit der Regelschule abklären kannst ob es Sinn macht. Bei uns ist das auch geplant gewesen, wurde von der Schulleitung organisiert - und von der Schulpflege dann abgelehnt weil es ihrer Meinung nach "unnötig" sei. Unser Schulleiter hat das in den Sommerferien aus dem Ausland gemacht und einen passenden Raum und einen Lehrer gehabt!
Wir wurden mehr oder weniger von der KESB vor der Schulpflege "gerettet". Meine Tochter hat eine Beiständin bekommen und wir haben freiwillig das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" abgegeben. Das ist nicht das Sorgerecht, sondern das Recht zu bestimmen wo unsere Tochter wohnt. Weil das die KESB ist haben wir einen Sündenbock gehabt der an allem Schuld ist. Tönt jetzt komisch, aber es ist eine massive Erleichterung gewesen zu wissen, dass da jemand ist der die Schuld auf sich nimmt. Wir haben auch das Glück, dass wir mit der entsprechenden Person bei der KESB gut reden können und auch meine Tochter gut mit dem Mann reden kann wenn es nötig ist. Sie ist jetzt seit zwei Wochen wieder in Regensberg, hat bei der telefonischen Anhörung (es müssen immer alle beteiligten gefragt werden ob sie einverstanden sind) nur mit Vorbehalt zugestimmt und von dem Mann erklärt bekommen wie sie vorgehen muss wenn sie Rekurs einlegen will. Stell dir das mal vor: die KESB erklärt der Person die umplaziert wird wie sie gegen die KESB vorgehen kann!
Grundsätzlich könnt ihr euch auch direkt beim Volksschulamt melden oder im schlimmsten Fall direkt bei der KESB. Beide Stellen können euch weiter helfen.
LG