Ich würde eine eingeschriebene Beschwerde (sogenannte Aufsichtsbeschwerde) bei der Aufsichtsbehörde gegen die Beiständin mit Antrag auf dringende Zuteilung einer auf Autismus spezialisierten Beiständin oder Beistands einreichen und einen schriftlichen mit Begründung enthaltenen Bescheid verlangen (denn sonst wird man nicht darüber informiert wie die Aufsichtsbehörde reagiert hat).
Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet Ihren Aussagen nachzugehen.
Mit dem neuen Beistand/der neuen Beiständin kann dann eine Revision der Hilflosenentschädigung und des Assistenzbeitrags beantragt werden. Dazu kann das Anmeldeformular für die Hilflosenentschädigung, die Selbstdeklaration des Assistenzbeitrags (am besten mit genauer Beschreibung worin die Hilfe besteht) und einem Gesuchsschreiben zusammen als Einschreiben der IV senden.
Ich habe selbst gerade eine Einsprache mit Gesuch um Erhöhung der Hilflosenentschädigung und somit des Assistenzbeitrags beantragt. Von der Procap habe ich auch keine Hilfe bekommen. Man muss sich um alles selbst kümmern.
Je nach Kanton (z.B. Bern) können auch über die EL Assistenzstunden finanziert werden oder im Kanton Thurgau gibt es ein Assistenzbudget zusätzlich zum Assistenzbeitrag.
Zur Hilflosenentschädigung noch folgende Informationen (wahrscheinlich sind diese schon bekannt):
Wenn die alltäglichen Lebensverrichtungen (An-/Ausziehen; Aufstehen, Absitzen Abliegen; Essen; Körperpflege; Verrichten der Notdurft; Fortbewegung und Gesellschaftliche Kontakte) sich selbst überlassen nicht oder nur unvollständig gemacht werden, besteht auch eine Hilflosigkeit. Ebenso wenn es ständige Anleitung braucht (das gilt auch für den Assistenzbeitrag).
Im Bereich Aufstehen, Absitzen, Abliegen zählt dazu auch, wenn die Person durch häufiges Aufwachen in der Nacht (mind. 3 mal) beruhigt und wieder ins Bett gebracht werden muss.