Beiträge von Twiast00

    Hallo Zusammen,
    Danke für die Unterstützung. Ja wir haben ihn bei der IV angemeldet. Entscheid für Hilflosenunterstützung noch ausstehend. Procap unterstützt uns deswegen. Auch mit Anwalt ist hier nichts machbar. Unser Sohn hatte eine Schulassistentin, aber nicht für Förderung sondern als Aufpasserin. Eine Schulpädagogin bekam er nie.., obwohl die Schule eine Padögogin hat. Wenn es der schule zu aufwendig wird, dann werden Kinder sehr schnell der Sonderschule zugewiesen. In dieser Schulgemeinde ist Seperation (Sonderschule) vor Integration....Wir denken das es auch um das Finanzielle geht. Die Schulegemeinde hat die Macht selber zu bestimmen. Wollen Sie das Kind nicht, dann ist der Kanton zuständig für eine "geeignete" Schule zu finden. Das krasse im Thurgau ist. Das für die Sonderschule nur der Kanton finanziell aufkommenden muss und nicht die Schulgemeinde. Somit haben die Schulgemeinde einerseits keine finanzielle Bürden und der Problemschüler sowie Eltern sind aus dem "Weg" geschafft. Ich hoffe es sind nicht alle Schulgemeinde im Thurgau so..., eigentlich wäre wünschenswert die Schulgemeinde per Namen zu nennen und das Öffentlich zu machen. Wissen aber nicht was für Schaden damit wir anstellen würden.
    liebe Grüsse
    Twiast 00

    Hallo BigMaMa
    danke für die Information. Was meinst du mit Kostengutsprache? Das Amt des Kt. TG hat eine Kostengutsprache an die Sonderschule gemacht. Da wir aber Privatschule genommen haben, wurde es hinfällig. Wir haben gestern deshalb ein Schreiben vom Amt erhalten mit Rekursmöglichkeit für ihren Entscheid die Kostengutsprache nicht an die Sonderschule zu überweisen. Lachhaft.....


    Fakt ist das unser Sohn im Kindergarten nie eine SHP bekam, auch nicht auf mehrmaligem Druck von uns Eltern. Schulleiter meinte, sie können es nicht finanzieren und die eigene SHP sei schon ausgelastet. irgendwie wurde unser Sohn doch in der Kindergartenzeit durchgewurstelt. Wir,Eltern haben gekämpft dass er bleiben kann. Aber er wurde nie gefördert. Er "durfte" die ganze Zeit nur spielen. Die anderen Kindergartenkinder hatten ihr Programm gemäss kindergartenlehrerin. Einfach weil sie für unseren Sohn keine Zeit hatten. Und der Konfrontation aus dem Weg gingen.Dass merkt nun die Privatschule. Und müssen ihn das noch beibringen. Was bis jetzt auch sehr gut gelingt.
    Wir wohnen leider in einer Schulgemeinde im TG, die für Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen kein Platz in der Regelschule bekommen. Sie werden ganz schnell der Sonderschule zugewiesen. Traurig, aber wahr.
    Wir finden dass das nicht rechtens ist und habne einen Anwalt der uns hilft. Doch er sieht geringe Chancen auf Erfolg..
    Sind wir denn nur Menschen zweiter Klasse? sobald wir Kinder mit Behinderungen haben, gibt es keine Lösungen, aber genug Steine die im Weg stehen, und die sind so gross dass diese nicht überwinden werden kann. Wegen Volkvollzugsbeamten die unsere Kinder in Volkvollzugsanstalten schicken.


    Gruss

    Liebe Community,


    nach 2-jähriger Odyssee im Kindergarten mit dem Schulleiter/Schulbehörde hat der Schulleiter entschieden dass unser 7-jährigen Sohn mit Asperger nicht in die 1. Klasse eingeschult wird. Begründung, ihr Sohn benötigt eine sonderpädagogische Betreuung die wir an unserer Schule nicht anbieten können...
    Der Schulpsychologischer Dienst des Kt. Thurgau bzw. Schulamt stellt sich hinter der Meinung des Schulleiters, und hat entschieden ihn in der Sonderschule zu beschulen. Unsere Hinweise auf den langen Taxiweg (60 min) und die langen Schultage ( 8:00-16:30 ohne Taxiweg) ist für unseren Sohn nicht zumutbar ( auch wegen den Symptomen die ASS mitbringen). Und diese Sonderschule für ASS-Kinder nicht geeignet ist. Es gibt im Kt. Thurgau keine ASS Sonderschule. wir haben nun für unseren Sohn eine geeignete Privatschule gefunden. Inzwischen geht er seit 2-Wochen dorthin und bis jetzt läuft es ganz gut. Als Unterstützung haben wir für 2 Wochenlektionen eine ausgewiesene Schulische Heilpädagogin mit Erfahrung im ASS. Die Finanzierung machen wir Eltern (Schule,SHP).
    Wir haben die Schulgemeinde unseres Wohnortes aufgefordert für die Finanzierung der Privatschule und der SHP, oder wenigstens die Kostenübernahme für die Schulheilpädagogin zu übernehmen. Anwort der Schulgemeinde. Wir übernehmen keine Kosten für Schule oder SHP. Wie weiter? Ist es möglcih trotzdem zu einer Kostenbeteilung seitens der Schule zu bekommen?
    PS:Kt. Thurgau übernimmt die Schulgemeinde die Kosten einer Sonderschule nicht. Anders als im Kt. ZH


    Wie seid Ihr da vorgegangen? Gibt es überhaupt eine Chance? Bin gespannt auf die Antworten


    Lieber Gruss Twiast00