Nachteilsausgleich konkret

Der «Nachteilsausgleich» umfasst individuelle Massnahmen, welche dazu dienen, Benachteiligungen von Lernenden mit Behinderung zu vermeiden oder zu verringern. Es handelt sich um formelle und strukturelle Anpassungen der Lern- und Prüfungs-bedingungen ohne Modifikation der Lern- bzw. Ausbildungsziele. Die Massnahmen für Nachteilsausgleich kommen auf allen Bildungsstufen, inkl. bei den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren, zur Anwendung.

Frau Regula Weber, Dozentin IWM und Beraterin HFP2 der PH Bern , orientiert über die Grundlagen und Umsetzungsrichtlinien des Nachteilsausgleichs. Sie erläutert die Umsetzung aus ihrem beruflichen Alltag als Beraterin von Schulen, zeigt die Möglichkeiten und Grenzen dieser Massnahme. Sie haben die Gelegenheit Fragen zu stellen.


weitere Informationen https://www.autismusbern.ch/ve…d-nachteilsausgleich.html


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