​Der Weltautismustag in Winterthur

  • Überall auf der grossen weiten Welt wurde am letzten 2. April an das 'Krankheitsbild' und die Thematik 'Autismus' gedacht. Selbst in den ärmeren Schwellenländer wie zB. in Ägypten wurden am 'World Autism Awarereness Day' deren berühmtesten, mächtigsten und gigantischsten Bauwerke, nämlich das Weltwunder der Pyramiden von Gizeh blau illuminiert.


    Brasilien schwelgt auch nicht im Reichtum aber die Christusstatue auf dem Corcovado in Rio de Janeiro wird immer am 2. April blau beleuchtet. Weitere berühmte Bauwerke und Objekte erscheinen ebenfalls am 2. April bau: das Opernhaus von Sydney in Australien, die Niagarafälle in den USA und Kanada, das Empire State Building in New York, der Tafelberg im Südafrikanischen Kapstadt, die Kirche Sagrada Familia in Barcelona usw., usw. . . Diese Aufzählung ist niemals abschliessend.


    Auch in unserer Schweiz werden leider halt noch nur vereinzelte Bauwerke am zweiten Tag im April blau angestrahlt zB. der Stockalperpalast in Brig VS und die St. Peterskirche in Wil SG.


    Die Großstadt Winterthur, die sonst aber sehr gerne ihr soziales und progressives Engagement stets immer sehr dick auf ihrer Flagge aufträgt, hat es nicht nötig, sich auf irgend einer Form mit der Problematik 'Autismus' am unserem Gedenktag auseinanderzusetzen. In unserer Tageszeitung 'Der Landbote' kam kein diesbezüglicher Artikel und kein einziges öffentliches Gebäude oder Objekt erschien dann königsblau.


    Leider habe ich das Gefühl, dass hier in der Schweiz und insbesondere in der Eulachstadt Winterthur die ganze Thematik um den 'Autismus' immer noch ein mageres Schattendasein fristen muss.Mit einer hiesigen und bis jetzt sehr erfolgreichen Selbsthilfegruppe 'Autismus / Asperger-Syndrom' änderte ich eigeninitiativ, mit viel Herzblut und persönlich, seit Januar 2015, diesen leidigen Missstand wenigstens ein bisschen.


    In Schweden, Kanada, Australien oder den Niederlanden ist die ganze gesellschaftliche Einbindung von ASS-betroffenen Mitmenschen um Welten besser und vor allem auch tiefgreifender.


    Die Schweiz ist zweifellos ein recht fortschrittliches Land aber im Behindertenwesen ist leider noch ein grosser Nachholbedarf von Nöten!


    Ein letztes Beispiel: Wir haben seit dem Jahre 1998 im Artikel 8/2 der (neuen) Bundesverfassung das Grundrecht, dass niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden darf. Das finde ich eigentlich richtig und toll so. Bei der strafrechtlichen Umsetzung hapert es allerdings aber gewaltig, im grossen Gegensatz zum Rassismus wird das offensichtliche Diskriminieren unseren behinderten Mitmenschen nicht geahndet, weil es, schlicht und ergreifend, immer noch nicht ein klarer Straftatbestand ist. Wo bleibt denn da nur die sonst viel gepriesene Rechtsgleichheit ???. . . . . Fritz