Schulausschluss Asperger

  • Liebe Community,


    nach 2-jähriger Odyssee im Kindergarten mit dem Schulleiter/Schulbehörde hat der Schulleiter entschieden dass unser 7-jährigen Sohn mit Asperger nicht in die 1. Klasse eingeschult wird. Begründung, ihr Sohn benötigt eine sonderpädagogische Betreuung die wir an unserer Schule nicht anbieten können...
    Der Schulpsychologischer Dienst des Kt. Thurgau bzw. Schulamt stellt sich hinter der Meinung des Schulleiters, und hat entschieden ihn in der Sonderschule zu beschulen. Unsere Hinweise auf den langen Taxiweg (60 min) und die langen Schultage ( 8:00-16:30 ohne Taxiweg) ist für unseren Sohn nicht zumutbar ( auch wegen den Symptomen die ASS mitbringen). Und diese Sonderschule für ASS-Kinder nicht geeignet ist. Es gibt im Kt. Thurgau keine ASS Sonderschule. wir haben nun für unseren Sohn eine geeignete Privatschule gefunden. Inzwischen geht er seit 2-Wochen dorthin und bis jetzt läuft es ganz gut. Als Unterstützung haben wir für 2 Wochenlektionen eine ausgewiesene Schulische Heilpädagogin mit Erfahrung im ASS. Die Finanzierung machen wir Eltern (Schule,SHP).
    Wir haben die Schulgemeinde unseres Wohnortes aufgefordert für die Finanzierung der Privatschule und der SHP, oder wenigstens die Kostenübernahme für die Schulheilpädagogin zu übernehmen. Anwort der Schulgemeinde. Wir übernehmen keine Kosten für Schule oder SHP. Wie weiter? Ist es möglcih trotzdem zu einer Kostenbeteilung seitens der Schule zu bekommen?
    PS:Kt. Thurgau übernimmt die Schulgemeinde die Kosten einer Sonderschule nicht. Anders als im Kt. ZH


    Wie seid Ihr da vorgegangen? Gibt es überhaupt eine Chance? Bin gespannt auf die Antworten


    Lieber Gruss Twiast00

  • Hallo Du/ihr
    Hach das tut mir so leid zu lesen...wir waren in einer ähnlichen Situation, teilweiser Schulausschluss usw. bis wir privat eine Lösung hatten, die dann so nicht finanziert wurde usw. lange Geschichte bzw. Odyssee.


    Was heisst, die finanzieren keine Sonderschulen??? Also auch im Kanton Thurgau besteht Schulpflicht! Ich weiss, in bestimmten Kantonen kann ein Kind bis zu 6 Monaten dispensiert werden, bis eine Anschlusslösung gefunden wurde, aber einfach gar nichts mehr geht nicht, auf keinen Fall, wo kämen wir da hin?


    Hast Du Dich schon von Procap, Inclusion Handicap oder Pro Infirmis beraten lassen? Wenn Du Mitglied bei autischmus deutsche Schweiz bist kannst Du auch dort anrufen, würde ich unbedingt!


    Ich wohne in Zürich, da kann man beim Volksschulamt anrufen, die haben eine unentgeltliche Rechtsauskunft, gibt es sowas bei euch? Ev. könnte die Beraterin von elpos Dir weiterhelfen, die ist zwar in Bezug auf ADHS spezialisiert, aber mit den ganzen Abläufen betr. Sonderschulung sollte die auch Ahnung haben und ist kostenlos:
    http://www.elpos-ostschweiz.ch/index.php/beratung.html


    Klar, eine Privatschule müssen die nicht bezahlen, auch die SHP nicht, das war ja sozusagen eure Idee. Ich weiss aber, in gewissen Kantonen machen die integrierte Sonderschulung über die HPS auch in Privatschulen, in der Stadt Zürich nicht, aber wir haben Gemeinden, die machen das, beispielsweise eine SHP in der Steiner Schule bezahlen usw.
    In ganz spezifischen Fällen könntet ihr wenigstens die Schulkosten von der Steuer abziehen, das müsstest Du auch bei Inclusion Handicap nachfragen.


    Was wir bei unserem Sohn gemacht haben ist, Hilflosenentschädigung bei der IV beantragen, haben wir erhalten, dann Antrag auf Assistenz, wurde auch zugesagt und so bezahlen wir auch für unseren Sohn eine Einzelbetreuung in einer Privatschule.


    Hoffe, Du erhältst noch viele weitere Tipps. Unbedingt kooperativ bleiben mit den Schulbehörden, aber unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen, moralisch ist das eine Berg- und Talfahrt und dauert ja vielleicht noch etwas an!


    Viel Kraft!

  • Ah...habe nicht richtig gelesen...heisst das, ihr hättet einen Sonderschulplatz für ihn bekommen? jaaaa, dann ist wirklich blöd...die haben nur die Pflicht, ein Kind zu beschulen, von optimal kann keine Rede sein, mussten wir uns sagen lassen...hatten mit dem anderen Sohn das gleiche Problem, Sonderschule, weit weg, langer Tag usw...haben die Übung dann nach 9 Monaten abgebrochen und wie ihr privat Schule finanziert, das ist denen natürlich recht, ist ja eigene Entscheidung.
    Also ich möchte Dich nicht entmutigen, probiert es weiter, es gibt ja immer eine höhere Instanz...schwierig ist einfach, dass ihr nicht vorgängig eine Kostengutsprache hattet, da sehe ich eher schwarz.

  • Hallo BigMaMa
    danke für die Information. Was meinst du mit Kostengutsprache? Das Amt des Kt. TG hat eine Kostengutsprache an die Sonderschule gemacht. Da wir aber Privatschule genommen haben, wurde es hinfällig. Wir haben gestern deshalb ein Schreiben vom Amt erhalten mit Rekursmöglichkeit für ihren Entscheid die Kostengutsprache nicht an die Sonderschule zu überweisen. Lachhaft.....


    Fakt ist das unser Sohn im Kindergarten nie eine SHP bekam, auch nicht auf mehrmaligem Druck von uns Eltern. Schulleiter meinte, sie können es nicht finanzieren und die eigene SHP sei schon ausgelastet. irgendwie wurde unser Sohn doch in der Kindergartenzeit durchgewurstelt. Wir,Eltern haben gekämpft dass er bleiben kann. Aber er wurde nie gefördert. Er "durfte" die ganze Zeit nur spielen. Die anderen Kindergartenkinder hatten ihr Programm gemäss kindergartenlehrerin. Einfach weil sie für unseren Sohn keine Zeit hatten. Und der Konfrontation aus dem Weg gingen.Dass merkt nun die Privatschule. Und müssen ihn das noch beibringen. Was bis jetzt auch sehr gut gelingt.
    Wir wohnen leider in einer Schulgemeinde im TG, die für Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen kein Platz in der Regelschule bekommen. Sie werden ganz schnell der Sonderschule zugewiesen. Traurig, aber wahr.
    Wir finden dass das nicht rechtens ist und habne einen Anwalt der uns hilft. Doch er sieht geringe Chancen auf Erfolg..
    Sind wir denn nur Menschen zweiter Klasse? sobald wir Kinder mit Behinderungen haben, gibt es keine Lösungen, aber genug Steine die im Weg stehen, und die sind so gross dass diese nicht überwinden werden kann. Wegen Volkvollzugsbeamten die unsere Kinder in Volkvollzugsanstalten schicken.


    Gruss

  • Hallo
    Ja genau, das meinte ich mit Kostengutsprache...ihr hattet die für die Sonderschule, aber nicht für die Privatschule! Ich bin ganz Deiner Meinung, es ist ja egal ob Privat- oder Sonderschule, hauptsache das Kind ist gut eingebettet...aber so ist das System nicht gedacht, d.h. unsere Kinder fallen sozusagen durch die Maschen. Die müssen logischerweise zuerst ihre eigenen Sonderschulen füllen, erst dann dürfen die auf Privatschulen ausweichen...d.h. wenn es für euren Sohn nun keinen Platz mehr gehabt hätte, dann wäre das ev. was geworden.
    Ihr könntet ihn ev. erneut anmelden für die Volksschule...dann müssten die einen Sonderschulplatz suchen...und dann finden die ev. keinen passenden...und dann wäre das ja vielleicht ein guter Grund, doch die Privatschule zu bezahlen? Weisst Du wie ich meine? Wir machen das gerade so bei unserem Grossen...der SPD macht die Abklärung Sonderschulbedürftigkeit...und sucht bereits Sonderschulplätze...wir sind daran, Privatschule zu suchen...und wenn die dann sagen, nix da, er müsste in die Regelschule integriert werden oder uns eine unsägliche Sonderschule vorschlagen, dann Pech, dann bezahlen wir halt nochmals drei Jahre die Privatschule...
    Dass das Ganze unfair, am Ziel vorbei, gegen die Kinderrechte usw. verstösst, das liegt für mich auf der Hand. Unsere Erfahrung ist, wenn man mit Anwalt usw. kommt, dann hat man verloren, die sind immer stärker...wir haben in einem Rekursverfahren gegen einen Entscheid unserer Schulpflege recht erhalten...geändert hat sich nichts, die haben am Entscheid festgehalten...und wir waren gezwungen, im Sinne unseres Sohnes, schneller zu handeln, in unsrem Falle einen privaten Kiga zu finanzieren...so kann mans auch machen:-(
    Schaut gut, wo es sich lohnt die Ressourcen einzusetzen...es könnte ein langer Weg werden!

  • Hallo Twiast00


    Komisch finde ich, dass von der Schulleitung keine Assistenzperson beantragt wurde. Unser Sohn hat eine bekommen, die ausschliesslich für ihn da ist (wir wohnen im Kt. St. Gallen). Oder wurde das gemacht und abgelehnt? Wenn ja, was war die Begründung für die Ablehnung?
    Auch komisch finde ich, dass nicht zumindest versucht wurde, ihn in der Regelschule zu unterrichten. Wenn er schon ohne Unterstützung irgendwie durch den KiGa gekommen ist, dann sollte man ihm doch wenigstens eine Chance geben. Wir haben Inklusion, ob das den Schulleitungen passt oder nicht. Man kann Kindern mit ASS nicht einfach jegliche Hilfestellung, die das Normalmass etwas übersteigern, verwehren und sie dann in für sie ungeeignete Sonderschulen verfrachten.
    Habt Ihr für euren Sohn Hilflosenentschädigung beantragt, wie das bigMaMa auch schon gefragt hat? Macht das unbedingt, falls ihr es noch nicht getan habt, das ist eine finanzielle Unterstützung, die ins Gewicht fällt. Damit liesse sich eine Sonderschule, je nachdem wie hoch die Entschädigung ausfällt, finanzieren. Voraussetzung ist, dass euer Sohn bei der IV angemeldet ist (glaube ich zumindest...). Ansonsten würde ich mich an ProInfirmis wenden, zwecks Beratung. Die leisten gute Arbeit, meiner Erfahrung nach.
    Viel Kraft und Erfolg!
    Atoba

  • Hallo Twiast00
    Eure Geschichte kommt mir bekannt vor.
    Wir hatten:
    1 Jahr mit 15 Lektionen Kindergarten, Früheinschulung mit 15 Lektionen in der 1. Klasse, Schulrausschmiss in der 2. Klasse. 12 Lektionen in der dritten Klasse. 4 Lektionen in der vierten Klasse, 15 Lektionen in der 5. Klasse und 19 Lektionen in der 6. Klasse. Bis und mit 4. Klasse wurde er im Nebenzimmer von der Schulbegleitung gehütet unter dem Namen "Integration". Kurz, Sohn fehlen rund drei Jahre Primarschule.
    Die Schule begründete dies mit Überforderung unseres Sohnes. Wir sprachen immer von Unterforderung. Ich machte mit ihm Homeschooling. Ich kaufte die Lehrmittel und arbeitete diese Jahr für Jahr durch. Jetzt geht er das zweite Jahr ins Untergymnasium, macht das volle Programm mit und bring sehr gute Noten nach Hause. Die Nachhilfe in den Sprachfächern bezahlen wir mit dem Assistenzbeitrag von der IV. Unsere Schule liess Sohn immer auf einer Klassenliste laufen, so musste niemand eine andere Schule bezahlen.
    Es waren sehr anstrengende Jahre. Ich drücke euch die Daumen.
    Svalbard

  • Hallo Zusammen,
    Danke für die Unterstützung. Ja wir haben ihn bei der IV angemeldet. Entscheid für Hilflosenunterstützung noch ausstehend. Procap unterstützt uns deswegen. Auch mit Anwalt ist hier nichts machbar. Unser Sohn hatte eine Schulassistentin, aber nicht für Förderung sondern als Aufpasserin. Eine Schulpädagogin bekam er nie.., obwohl die Schule eine Padögogin hat. Wenn es der schule zu aufwendig wird, dann werden Kinder sehr schnell der Sonderschule zugewiesen. In dieser Schulgemeinde ist Seperation (Sonderschule) vor Integration....Wir denken das es auch um das Finanzielle geht. Die Schulegemeinde hat die Macht selber zu bestimmen. Wollen Sie das Kind nicht, dann ist der Kanton zuständig für eine "geeignete" Schule zu finden. Das krasse im Thurgau ist. Das für die Sonderschule nur der Kanton finanziell aufkommenden muss und nicht die Schulgemeinde. Somit haben die Schulgemeinde einerseits keine finanzielle Bürden und der Problemschüler sowie Eltern sind aus dem "Weg" geschafft. Ich hoffe es sind nicht alle Schulgemeinde im Thurgau so..., eigentlich wäre wünschenswert die Schulgemeinde per Namen zu nennen und das Öffentlich zu machen. Wissen aber nicht was für Schaden damit wir anstellen würden.
    liebe Grüsse
    Twiast 00

  • Ah soooo, Separation = Kanton wird finanziell belastet, ist ja eine Sauerei!!! Öffentlich machen...das haben wir uns auch mal überlegt...aber heute bin ich froh, kam es nie dazu...weil...im dümmsten Fall, z.B. wenn man keine Privatschule mehr findet oder auch finanzieren kann, ist man zack wieder auf die Schulbehörde angewiesen...und ob es dann zielführend ist, wenn man denen mal den Kampf ansagte??? Ich frage mich jedoch auch immer wieder...wie können wir eine Lobby bilden, die auch etwas bewirkt???